Wettbewerbspolitik
Ulrich Blum
Handbuch für evolutorische Ökonomik,
2011
Abstract
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16.04.2008 • 15/2008
2. Konferenz Regulatorische Risiken „Regulierung und Wettbewerbsfreiheit: Wem soll Wettbewerbspolitik nützen?“ am 21./22. April 2008
Am 21. und 22. April 2008 veranstalten das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und die Handelshochschule Leipzig (HHL) gemeinsam die 2. Konferenz Regulatorische Risiken: „Regulierung und Wettbewerbsfreiheit: Wem soll Wettbewerbspolitik nützen?“ im Konferenzraum des IWH, Kleine Märkerstraße 8, in Halle (Saale). Weitere wissenschaftliche Kooperationspartner sind die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das CIRANO, ein gemeinsames wirtschaftswissenschaftliches Forschungsinstitut
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Paradigm Shift in European Competition Law
Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
No. 11,
2007
Abstract
Seit einigen Jahren hat sich im europäischen Wettbewerbsrecht ein Paradigmenwechsel vollzogen, der wesentlich durch die US-amerikanische Wettbewerbspolitik beeinflußt wurde. Während bislang vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht Einfluß auf die Entwicklungen in Europa hatte, tritt nunmehr das amerikanische System an diese Stelle. So wird das Verhalten von Unternehmen stärker an ökonomischen Merkmalen und weniger an formaljuristischen Kriterien ausgerichtet. Diese Einbindung eines „more economic approach“ zeigt sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in Rechtsanwendung und Rechtsprechung.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Reformen auf der Gesetzgebungsseite sowie deren Auswirkungen in Bezug auf zweiseitig wettbewerbsbeschränkende Handlungen, also Kartelle. So ist beispielsweise die Kronzeugenregelung zu einem der wichtigsten Instrumente der europäischen Wettbewerbspolitik geworden. Doch auch die im vergangenen Jahr grundlegend reformierte Berechnungsmethode für Geldbußen wird die Sanktionsmöglichkeiten stärker als bisher ausschöpfen. Dennoch unterscheiden sich das amerikanische und das europäische Wettbewerbsrecht noch in wesentlichen Punkten. So existiert auf europäischer Ebene noch nicht die Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Kartellen und somit zur Verhängung von Gefängnisstrafen. Einzelne europäische Staaten, beispielsweise Großbritannien, sind diesen Weg aber bereits gegangen.
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Regulatorische Risiken – das Ergebnis staatlicher Anmaßung oder ökonomisch notwendiger Intervention?
Olaf Neubert
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
2007
Abstract
Effektive Regulierung beabsichtigt die Beschränkung von Marktmacht in Netzindustrien. In der konkreten Ausgestaltung von Regulierungsregimen ergeben sich weitreichende Auswirkungen auf das systematische Risiko von Unternehmen sowie für die allgemeine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Regulatorische Risiken treten zum Beispiel als Konsequenz von Privatisierung und Liberalisierung, Globalisierung und Internationalisierung, Regulierung und Wettbewerbspolitik auf. Das IWH hat daher gemeinsam mit der Handelshochschule Leipzig (HHL) einen zweitägigen Workshop zum Thema „Regulatorische Risiken“ veranstaltet. Ziel des Workshops war es, ausgewiesene Experten aus Theorie und Praxis zusammenzuführen. Im ersten Teil des Workshops standen wissenschaftliche Beiträge im Vordergrund. Jörg Borrmann von der Universität Wien diskutierte die Auswirkungen preisbasierter Regulierungsverfahren auf optimale langfristige Investitionsniveaus. Gert Brunekreeft von der Jacobs University Bremen betrachtete Regulierungsandrohung und Unbundling auf Energiemärkten. Die regulatorischen Risiken in Telekommunikationsmärkten aus Sicht einer institutionenökonomischen Perspektive stellte Justus Haucap von der Ruhr-Universität Bochum vor. Günther Knieps von der Universität Freiburg präsentierte einen netzökonomischen Lösungsversuch zur Optimierung des Regulierungsrisikos. Bernhard Wieland von der Technischen Universität Dresden befaßte sich mit der Einflußmöglichkeit von Interessensgruppen auf die Preisregulierung. Im zweiten Teil des Workshops standen Beiträge aus der Praxis im Vordergrund. Ulrich Halfmann von der Verbundnetz Gas AG (VGN) stellte erste Erfahrungen aus Sicht eines Gasversorgungsunternehmens vor. In einem Vortrag von Heinz Klinkhammer von der Hochschule für Telekommunikation Leipzig wurden die Auswirkungen von Regulierung auf die Beschäftigung am Beispiel der Deutschen Telekom dargestellt. Margret Suckale berichtete über die regulatorischen Anforderungen und die unternehmerische Neuausrichtung der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahnsektors.
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Braucht die E-conomy ein neues Wettbewerbsleitbild?
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
Jahrbuch für Wirtschaftswissenschaften,
No. 2,
2005
Abstract
Wir untersuchen die Bedingungen, unter denen infolge der Globalisierung, insbesondere des Verfalls der (Informations-) Transaktionskosten Wettbewerbspolitik möglich ist. Dabei gelangen die Arrangements der "E-conomy" und der - als Gegensatz begriffenen - "old economy" in das Zentrum des Interesses. Wir zeigen die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Arrangements auf und prüfen, ob die bekannten Wettbewerbsleitbilder mit der E-conomy grundlegend kompatibel sind. Wir erkennen wesentliche Unvereinbarkeiten, die anschließend vor dem Hintergrund des deutschen Kartellrechts reflektiert werden. Dabei liegt der Fokus auf den Instituten der Mißbrauchsaufsicht sowie der Kontrolle von Kartellen und Fusionen.
Wir zeigen, daß die abstrakte Struktur des deutschen Kartellrechts hinreichend ist, daß eine vermehrte Theorieabwägung, welche wettbewerbspolitischen Bedingungen im einzelnen vorliegen, erforderlich wird, um zu wirtschaftlich befriedigenden Ergebnissen zu kommen. Eine besondere Bedeutung gewinnt das Institut der Legalausnahme, das im Rahmen der 7. Kartellrechtsnovelle in das deutsche Kartellrecht im Rahmen der Anpassung an europäisches Recht eingefügt wird.
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Merger Control and Competition Policy in Central East Europe in view
Johannes Stephan
ICFAI Journal of International Business Law,
2003
Abstract
Im Zuge der Beitrittsverfahren sind die EU Kandidatenländer gezwungen, das institutionelle Regelwerk der Union (den acquis communautaire) voll- ständig zu übernehmen. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das in ausgereiften Marktwirtschaften gewachsen ist. Es stellt sich somit die Frage nach seiner Kompatibilität für die noch recht jungen Marktwirtschaften in Mittel- und Osteruropa mit ihrem deutlich niedrigeren Entwicklungsniveau. Potentielle Konfliktpunkte könnten insbesondere bei der Ausgestaltung und Durchsetzung der Wettbewerbspolitik erwartet werden: Viele (ehemalige) Staatsunternehmen im Restrukturierungsprozess sind bisher nicht wett- bewerbsfähig, staatliche Beihilfen und eine laxere Kontrolle von Marktmacht könnten Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen europäischen Markt hervorrufen. Tatsächlich zeigt sich aber, dass die Kandidatenländer nicht nur bereits das vollständige diesbezügliche Regelwerk implementiert haben, auch zeigt die Analyse der behandelten Fälle, dass die Durchsetzung der Wettbewerbspolitik dort den strengen Vorgaben der EU entspricht: Der pragmatische Weg Ungarns greift lediglich dort in den Markt ein, wo regionale und soziale Ungleichgewichte zu korrigieren sind, Polen hält streng die vorgegebenen Regeln zur Verhinderung monopolistischer Marktmacht ein und hat fiskalische Kontrollmechanismen seiner staatlichen Beihilfepolitik installiert. Insgesamt scheinen die Kandidatenländer die Wettbewerbspolitik des europäischen Binnenmarktes also durchaus zu verkraften. Als problematisch erwies sich aber vor allem die Definition des relevanten Marktes für die besonders offenen Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa. Eine mögliche Handlungsempfehlung bestünde in einer weniger regelgebundenen Behandlung der Wettbewerbspolitik, die proaktiv Fall für Fall gesondert betrachtet. Dieses Argument wird insofern weiter unterstützt, als sich die institutionelle Kooperation zwischen der EU Kommission und den Kandidatenländern erst im Aufbau befindet, die neuen Mitglieder sich also am unteren Ende der institutionellen Lernkurve befinden.
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