Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
No. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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18.08.2020 • 16/2020
IWH-Gutachten: Regionalförderung wirkt, sollte aber weiter verbessert werden
Deutschlands wichtigstes Instrument der Regionalpolitik fördert Arbeitsplätze, erhöht Betriebsumsätze und moderat auch die Löhne; es hat jedoch keine positiven Effekte auf die Produktivität. Das zeigt ein Gutachten zur Wirkung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), verfasst vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Daher empfehlen die Ökonomen, die Förderziele stärker auf die Produktivität auszurichten, denn nur so kann das Förderziel, dass die geförderten Regionen wirtschaftlich aufholen, erreicht werden.
Mirko Titze
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Kommentar: Arbeitnehmer entlasten: Jetzt Steuern und Sozialbeiträge reformieren
Oliver Holtemöller
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2015
Abstract
Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrem Frühjahrsgutachten 2015 vorgeschlagen, das System der Abgaben auf Arbeitseinkommen in Deutschland zu reformieren. Eine solche Reform sollte vier Kernelemente beinhalten: Erstens nimmt die steuerliche Belastung mit steigenden Einkommen (Progression) bei kleinen und mittleren Einkommen schneller zu als bei hohen; dieser so genannte Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif sollte eingeebnet werden. Zweitens wird der Spitzensteuersatz schon bei Einkommen erreicht, die etwa dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens entsprechen; bei der Einführung des progressiven Steuertarifs im Jahr 1958 griff er beim 17-fachen des damaligen Durchschnittseinkommens. Der Spitzensteuersatz sollte tatsächlich erst bei Spitzeneinkommen greifen. Drittens verliert der Solidaritätszuschlag mehr und mehr seine Berechtigung; es handelt sich dabei um eine Ergänzungsabgabe, die ursprünglich zur Finanzierung der Deutschen Einheit vorgesehen war und nur vorübergehender Natur sein sollte. Zudem kommt es immer wieder zu dem Missverständnis, der Solidaritätszuschlag werde nur im Westen bezahlt, obwohl er im Osten genauso erhoben wird. Diese Ergänzungssteuer sollte abgeschafft werden. Viertens sind in der Vergangenheit immer mehr Lasten, die aus allgemeinen Steuern zu finanzieren wären, wie etwa die „Mütterrente“, allein den Sozialversicherungen aufgebürdet worden. Entsprechende Zuschüsse aus Steuermitteln an die Sozialversicherung würden zu niedrigeren Beitragssätzen in der Sozialversicherung führen und damit die Arbeitnehmer entlasten, denn die Steuern speisen sich auch aus Selbstständigen- und Vermögenseinkünften.
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17.11.2011 • 47/2011
Wie fördern Bund und Länder die Energieeffizienz im Gebäudebestand?
Im Rahmen der Programme „Energieeffizient sanieren – Zuschuss“ und „Energieeffizient sanieren – Kredit“ fördert der Bund die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Jahr 2011 mit knapp einer Milliarde Euro. Eine Aufstockung auf 1,5 Milliarden Euro jährlich ist geplant. Zusätzlich existieren derzeit auf Länderebene insgesamt 28 Programme. In neun der zehn westdeutschen Länder wird die energetische Sanierung besonders gefördert, wenn der Wohnraum über Mietpreis- und Belegungsbindung sozialverträglich zur Verfügung gestellt wird. In Ostdeutschland werden zentrumsnahe Bestände (Sachsen), Altbaubestände (Thüringen) und kleinere Gebäude (Sachsen-Anhalt) besonders gefördert.
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Aktuelle Trends: Staatliche Beihilfen in den mittel- und osteuropäischen EU-Ländern fließen zunehmend in Forschung und Entwicklung
Nicole Nulsch
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
2011
Abstract
Jede Form finanzieller Unterstützung (Zuschuss, Darlehen, Garantie usw.), die aus staatlichen Budgets stammt, bezeichnet man als staatliche Beihilfe. In den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) waren Beihilfen ein wesentliches Instrument der Restrukturierung des Unternehmenssektors während der Transformation. Mit dem Beitritt der MOEL zur Europäischen Union (EU) am 01.05.2004 (Bulgarien und Rumänien am 01.01.2007) gerieten diese staatlichen Unterstützungen jedoch unter die kritische Beobachtung der Europäischen Kommission. Kurz vor dem EU-Beitritt waren sie auf ein Rekordniveau von 13,2 Mrd. Euro angestiegen – dies entspricht 2,0% der Wirtschaftsleistung (BIP). Nach dem EU-Beitritt der MOEL war eine rasche Annäherung der relativen Größen an den Durchschnitt der westlichen EU-Länder zu beobachten (2009: MOEL 0,9% des BIP, EU-15 0,6% des BIP). In absoluten Zahlen sank die Höhe der staatlichen Beihilfen in den MOEL ebenfalls – im Jahr 2009 flossen noch 4,7 Mrd. Euro.
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Ausbau der kommunalen Tourismus-Infrastruktur in Sachsen: Positive Effekte in Urlaubsorten mit Tradition, Chancen für Newcomer sind begrenzt
Albrecht Kauffmann, Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 10,
2010
Abstract
In vielen ostdeutschen Kommunen werden vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs alter Industrien und der noch immer hohen Arbeitslosigkeit große Hoffnungen in die Möglichkeit gesetzt, den Tourismussektor als Motor für die lokale wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen. Demgemäß wurden und werden von zahlreichen ostdeutschen Kommunen Investitionen in die Tourismus-Infrastruktur durchgeführt, um die Attraktivität der Orte für den Fremdenverkehr zu steigern und die Beschäftigung im Gastgewerbe zu erhöhen. Bund und Länder unterstützen diese kommunalen Investitionen nicht zuletzt über Zuschüsse für den Infrastrukturausbau im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ („GA-Infra-Förderung“). Der Beitrag untersucht am Beispiel der GA-InfraFörderung in Sachsen die Frage, ob bislang wenig touristisch orientierte Kommunen eine Chance haben, sich mit Hilfe des Ausbaus ihrer Infrastruktur zu relevanten touristischen Destinationen zu entwickeln, oder ob die positiven Effekte von infrastrukturellen Maßnahmen vor allem an den „klassischen“ Tourismusorten anfallen.
Im Theorieteil des Beitrags werden die Faktoren herausgearbeitet, die für die erfolgreiche touristische Entwicklung einer Kommune von Bedeutung sind. Es wird gezeigt, dass hierbei Lokalisations- und Urbanisationseffekte und mithin lokale Pfadabhängigkeiten eine große Rolle spielen. Dies spricht dafür, dass sich die lokale Tourismuswirtschaft allein durch Investitionen in die Infrastruktur nicht positiv entwickeln kann. Diese Vermutung wird durch die empirischen Ergebnisse weitgehend bestätigt, die auf einer ökonometrischen Schätzung sowie ergänzenden Befragungen beruhen. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen den sächsischen Kommunen gemäß ihrer bisherigen Nähe zum Tourismus. Es zeigt sich auch, dass „Newcomer“-Kommunen nur dann eine Chance haben, wenn sie in massivem Umfang größere Infrastrukturprojekte realisiert haben. Für die Förderpolitik des Staates gegenüber den Kommunen folgt daraus, die Mittel gemäß dem Motto „Stärken stärken“ zukünftig noch stärker räumlich zu konzentrieren – auf die traditionellen Destinationen oder auf besonders erfolgversprechende Großprojekte.
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