Aktuelle Trends: Auf dem Weg zur europäischen Bankenunion: Verzögerte Umsetzung der Abwicklungsrichtlinie
In Reaktion auf die Erfahrungen aus der letzten Finanzmarktkrise veröffentlichte die Europäische Kommission im Mai 2014 die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD). Die Richtlinie legt Regeln zur Abwicklung und Restrukturierung von Banken einschließlich eines Bail-in-Mechanismus fest, der das Verlustrisiko beim Scheitern einer Bank vorrangig deren Anteilseignern und Gläubigern aufbürdet.
30. Juni 2021
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis Ende 2014 in nationales Recht umzusetzen und die entsprechenden Regeln ab 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Viele Staaten verzögerten jedoch die nationale Implementierung der BRRD. Die Abbildung zeigt, um wie viele Monate sich die Umsetzung der Richtlinie in den EU-27-Staaten jeweils verspätete, gemessen am Datum der Veröffentlichung des zentralen nationalen Gesetzes zur BRRD. Es zeigt sich, dass die Dauer der Verzögerung von Land zu Land sehr verschieden ist. Belgien, Polen und Zypern setzten die Richtlinie über ein Jahr verspätet um. Deutschland, Finnland, Österreich und die Slowakei waren pünktlich, Ungarn verabschiedete das nationale Gesetz sogar fünf Monate vorfristig. Im Durchschnitt der 27 EU-Mitgliedstaaten ist eine Verzögerung um 6,5 Monate zu beobachten, etwas weniger als bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in anderen Politikbereichen (8,5 Monate).