BVG-Urteil zum Länderfinanzausgleich: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber keine Lösung der bundesstaatlichen Finanzprobleme! - ein Kommentar
Martin T. W. Rosenfeld
in: Wirtschaft im Wandel,
Nr. 16,
1999
Abstract
Mitte November hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Urteilsspruch über den Länderfinanzausgleich (LFA) verkündet, demzufolge eine grundlegende Neuregelung des LFA erforderlich ist. Diese Neuregelung soll nach Maßgabe der Verfassungsrichter auf zwei Stufen erfolgen, wobei die erste Stufe auf Dauer angelegt sein und grundsätzliche, bindende Prinzipien für den LFA enthalten soll, während auf der zweiten Stufe die konkrete, nur mittelfristig gültige Verteilung der Finanzmittel zu regeln ist. Neben dieser allgemeinen Vorgabe werden vom BVG auch verschiedene Einzelregelungen des heutigen LFA für reformbedürftig gehalten; dies gilt u. a. für die pauschale Anerkennung eines höheren Finanzbedarfs für Ballungsräume (sog. „Einwohnerveredelung“) im Vergleich zu Regionen mit einer geringen Bevölkerungsdichte und für die Berücksichtigung eines besonderen Bedarfs einzelner Regionen infolge von „Seehafenlasten“. Eine „Übernivellierung“ der Länder-Finanzkraft durch horizontale oder vertikale Finanztransfers wird von den Karlsruher Richtern für unzulässig erklärt, es sei denn, die Nivellierung käme durch zeitlich begrenzte Zuweisungen des Bundes zum Ausgleich von Sonderlasten einzelner Länder zustande.
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