Wirtschaft im Wandel
Wirtschaft im Wandel Die Zeitschrift „Wirtschaft im Wandel“ unterrichtet die breite Öffentlichkeit über aktuelle Themen der Wirtschaftsforschung. Sie stellt wirtschaftspolitisch…
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Die deutsche Investitionsschwäche: Warum gibt es sie, warum ist sie wichtig und was sollte die neue Bundesregierung dagegen tun?
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2025
Abstract
Deutschland befindet sich schon im zweiten Jahr in einer Rezession, und Wachstum ist laut den Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute auch 2025 kaum zu erwarten. Viel schlimmer ist allerdings, dass neue Prognosen des langfristigen Wachstums im Gleichgewicht (das so genannte Produktionspotenzial) dramatisch niedrigere Wachstumsraten für die nächsten 20 Jahre vorhersagen, wenn sich die Wirtschaftspolitik nicht deutlich ändert. Eine wesentliche Ursache für die Wachstumsschwäche ist die Investitionsschwäche. Um diese anzugehen, reicht das beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur nicht aus. Die neue Bundesregierung muss die Bürokratie abbauen und Planungsverfahren verkürzen, eine rationale Klima- und Energiepolitik verfolgen, das Rentensystem mutig in Richtung Kapitaldeckungsverfahren umbauen und eine Einkommensteuerreform auf den Weg bringen, die mittlere Einkommen entlastet.
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Bürokratieabbau: Brauchen wir einen Elon Musk in Deutschland?
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2025
Abstract
Bürokratie und eine Verkleinerung des Staates sind schon seit Jahren in aller Munde. Bürokratieabbau war in den Wahlprogrammen aller deutschen Parteien zur letzten Bundestagswahl zu finden. Wenn Unternehmen gefragt werden, was sie davon abhält zu investieren, rangieren überbordende Bürokratie und Berichtspflichten zusammen mit Arbeitskräftemangel und hohen Energiekosten an erster Stelle.
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IWH-Transferstrategie
Einzelveröffentlichungen,
2023
Abstract
Gemäß seiner Satzungszwecke verfolgt das IWH auf Basis exzellenter wirtschaftswissenschaftlicher Forschung mit seiner Transferstrategie das Ziel, den Wissenstransfer und den Dialog mit Partnern außerhalb des Wissenschaftsbereichs zu intensivieren, um damit zu besser informierter Entscheidungsfindung in der Gesellschaft beizutragen. Das IWH versteht Wissenstransfer als beiderseitigen Austausch von Informationen. Auf der einen Seite stellt das IWH seinen Transferpartnern wissenschaftliche Expertise zur Verfügung. Auf der anderen Seite findet Transfer auch in der umgekehrten Richtung statt: Das IWH nimmt Anregungen zu Fragen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz von den Transferpartnern in seine Forschungsagenda auf.
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Kommentar: Der rosa Rentenelefant
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2021
Abstract
Das Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP ist in einigen Punkten überraschend konkret. Zwölf Euro Mindestlohn, keine Steuererhöhungen, die Schuldenbremse bleibt, ein Bürgergeld, Bürokratieabbau, eine Solardachpflicht. Abgesehen davon, dass unklar bleibt, wie ohne Steuererhöhungen und mit Schuldenbremse die Ausgaben finanziert werden sollen, ist das Papier allerdings in einem entscheidenden Punkt erstaunlich vage: Wie sollen die Renten vor dem Hintergrund des demographischen Wandels finanziert werden?
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Konferenzbericht: Analysen und Politik für Ostdeutschland – aus der Forschung des IWH –
Jutta Günther, H. Pfeifer
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2009
Abstract
Zum Thema „Analysen und Politik für Ostdeutschland – aus der Forschung des IWH –“ fand am 4. Juni 2009 zum dritten Mal in Folge eine Konferenz, diesmal in den Räumen des IWH, statt. Die Vorstellung der Forschungsergebnisse des Instituts richtete sich an die eingeladenen Abgeordneten der Landtage der Neuen Bundesländer, die Fachreferenten der Wirtschaftsministerien sowie an interessierte Vertreter aus Forschung, Verwaltung und den Medien. Ziel war es, die Politik auf Grundlage wissenschaftlich belastbarer Analysen über aktuelle Entwicklungen zu informieren, diese gemeinsam zu bewerten und künftige Strategien für eine nachhaltige Entwicklung der ostdeutschen Bundesländer zu formulieren.
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Auslaufen der Solidarpaktmittel: Sind die Neuen Länder ausreichend vorbereitet?
Katja Wilde, Sabine Freye
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2009
Abstract
Die Neuen Länder erhalten im Rahmen der Regelungen des Solidarpakts II bis zum Jahr 2019 degressiv auslaufende Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten (SoBEZ Neue Länder). Im Jahr 2007 bildeten diese Mittel im Durchschnitt rund ein Fünftel der Gesamteinnahmen der Neuen Länder. Sie sind somit ein wichtiger Einnahmenposten der Länderhaushalte. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie sich die Neuen Länder auf das Auslaufen dieser Mittelflüsse vorbereiten.
Der degressive Rückgang der SoBEZ Neue Länder und der daraus resultierende lange Planungshorizont ermöglichen es den Neuen Ländern, frühzeitig antizipierende Maßnahmen zu ergreifen. Inwieweit diese Möglichkeit von den einzelnen Ländern genutzt wird, wurde anhand einer Analyse der Mittelfristigen Finanzplanungen und der Fortschrittsberichte zum „Aufbau Ost“ untersucht. Angesichts der fehlenden Steuerautonomie der Länder und des hohen Rechtsbindungsgrads ihrer Ausgaben bildet die Konsolidierung der Haushalte einen wichtigen Aspekt bei der Vorbereitung auf den Rückgang der SoBEZ Neue Länder. Die mit Blick auf das Auslaufen der Solidarpaktmittel II ermittelten Maßnahmen umfassen insbesondere die infrastrukturelle Schwerpunktsetzung, die Neustrukturierung der Verwaltung sowie die Bildung von Rücklagen und Reserven. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die identifizierten Maßnahmen hauptsächlich auf die Ausgabenseite konzentrieren.
Die Länder konnten konjunkturbedingt in den Jahren 2005 bis 2007 gute Konsolidierungserfolge nachweisen. Als Folge verbesserten sich auch die Nachweisquoten zur zweckentsprechenden Verwendung der erhaltenen SoBEZ Neue Länder. Aufgrund der gegenwärtigen Rezession ist allerdings zu er-warten, dass sich die Einnahmensituation der Länder im Jahr 2009 wieder verschlechtern wird. Um eine stärkere Stabilität zu erreichen, werden die Neuen Länder unter den skizzierten Bedingungen der Einnahmen- und Ausgabenseite nicht umhinkommen, die wachstumspolitischen Ziele ihrer Wirtschaftspolitik noch stärker zu schärfen.
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Paradigmenwechsel im europäischen Wettbewerbsrecht
Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2007
Abstract
Seit einigen Jahren hat sich im europäischen Wettbewerbsrecht ein Paradigmenwechsel vollzogen, der wesentlich durch die US-amerikanische Wettbewerbspolitik beeinflußt wurde. Während bislang vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht Einfluß auf die Entwicklungen in Europa hatte, tritt nunmehr das amerikanische System an diese Stelle. So wird das Verhalten von Unternehmen stärker an ökonomischen Merkmalen und weniger an formaljuristischen Kriterien ausgerichtet. Diese Einbindung eines „more economic approach“ zeigt sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in Rechtsanwendung und Rechtsprechung.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Reformen auf der Gesetzgebungsseite sowie deren Auswirkungen in Bezug auf zweiseitig wettbewerbsbeschränkende Handlungen, also Kartelle. So ist beispielsweise die Kronzeugenregelung zu einem der wichtigsten Instrumente der europäischen Wettbewerbspolitik geworden. Doch auch die im vergangenen Jahr grundlegend reformierte Berechnungsmethode für Geldbußen wird die Sanktionsmöglichkeiten stärker als bisher ausschöpfen. Dennoch unterscheiden sich das amerikanische und das europäische Wettbewerbsrecht noch in wesentlichen Punkten. So existiert auf europäischer Ebene noch nicht die Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Kartellen und somit zur Verhängung von Gefängnisstrafen. Einzelne europäische Staaten, beispielsweise Großbritannien, sind diesen Weg aber bereits gegangen.
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Editorial
Joachim Wilde
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 7,
2007
Abstract
Mit dem soeben verabschiedeten zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz wird der Bürokratieabbau in Deutschland weiter vorangetrieben. Das dabei verfolgte Anliegen, Unternehmen von überflüssigem Ballast zu befreien, ist sehr zu begrüßen. Problematisch wird es jedoch, wenn die Reduktion zu einem Wert an sich wird, ohne daß die dadurch entstehenden Verluste gegengerechnet werden.
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