10.09.2024 • 25/2024
IWH-Insolvenztrend: Zahl der Firmenpleiten im August leicht gesunken
Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in einer heute veröffentlichten Analyse feststellt, ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im August zwar leicht zurückgegangen. Dennoch liegt der Wert deutlich höher als vor der Corona-Pandemie. Besonders viele Insolvenzen gab es in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen.
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08.08.2024 • 23/2024
IWH-Insolvenztrend: Insolvenzzahlen erreichen im Juli Rekordwerte
Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in einer heute veröffentlichten Analyse festgestellt hat, ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im Juli überraschend deutlich angestiegen. Besonders viele Insolvenzen gab es im Verarbeitenden Gewerbe.
Steffen Müller
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09.07.2024 • 22/2024
IWH-Insolvenztrend: Zahl der Firmenpleiten geht im Juni erneut zurück
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften ist im Juni zum zweiten Mal in Folge gesunken. Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) mitteilt, sei die weitere Entwicklung des Insolvenzgeschehens im Sommer jedoch mit Unsicherheit behaftet.
Steffen Müller
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06.06.2024 • 16/2024
IWH-Insolvenztrend: Nach Höchstständen erstmals wieder Rückgang der Insolvenzzahlen im Mai
Wie das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in einer heute veröffentlichten Studie festgestellt hat, ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland im Mai erstmals seit November 2023 wieder gesunken. Ein weiterer Rückgang der Insolvenzzahlen ist bereits in Sicht, meinen die Forscher aus Halle.
Steffen Müller
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Kosten der Maßnahmen aus dem Rentenpaket II vom März 2024 und Finanzierungsoptionen
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
IWH Studies,
Nr. 2,
2024
Abstract
Im Zuge des demografischen Wandels nehmen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Zukunft deutlich zu, während die Lohnsumme, aus der die Beiträge zu finanzieren sind, gedämpft wird. Immer weniger Beitragszahler stehen in dem umlagefinanzierten System immer mehr Rentnern gegenüber. Bisher hat der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel dafür gesorgt, dass sowohl Beitragszahler als auch Rentenempfänger durch den demografischen Wandel belastet werden. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenpaket II hebt die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors durch eine Haltelinie für das Rentenniveau faktisch auf. Dies führt zu erheblichen Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem bisherigen Rechtsrahmen. Dadurch wird der ohnehin auf deutlich über 20% steigende Beitragssatz nochmal um etwa einen Prozentpunkt stärker zunehmen. Das mit den Rentenpaket II geplante Generationenkapital kann aufgrund seines geringen Volumens den Anstieg des Beitragssatzes nur um etwa 0,2 Prozentpunkte abfedern, und das auch nur, wenn sich die Erwartungen an die Rendite nach Kosten erfüllen. Eine Beibehaltung des Nachhaltigkeitsfaktors und eine Stärkung individueller Vorsorge inklusive individueller Kapitalansprüche wäre eine gute Alternative zum Rentenpaket II.
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Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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07.05.2024 • 14/2024
IWH-Insolvenztrend: Im April erneut Höchststand bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen, sehr viele Jobs betroffen
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapital-
gesellschaften ist im April den dritten Monat in Folge auf einen weiteren Höchstwert gestiegen. Auch die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze ist außergewöhnlich hoch. Das Ende der Insolvenzwelle ist jedoch bereits in Sicht.
Steffen Müller
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10.04.2024 • 12/2024
IWH-Insolvenztrend: Zahl der Firmenpleiten im März abermals auf Rekordniveau
Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften ist im März auf einen weiteren Höchstwert gestiegen. Nie seit Beginn der Erhebung durch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) im Januar 2016 gab es mehr Firmenpleiten. Allerdings ist ein Ende des Anstiegs der Insolvenzzahlen in Sicht.
Steffen Müller
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Deutsche Wirtschaft kränkelt – Reform der Schuldenbremse kein Allheilmittel
Timm Bönke, Oliver Holtemöller, Stefan Kooths, Torsten Schmidt, Timo Wollmershäuser
Wirtschaftsdienst,
Nr. 4,
2024
Abstract
Eine zähe Konjunkturschwäche, schwindende Wachstumskräfte und ein stark erhöhter Krankenstand führen zur Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Außen- wie binnenwirtschaftlich gibt es mehr Gegen- als Rückenwind. Hoffnung geben die Wirksamkeit der höheren Lohnabschlüsse 2024 und 2025, die für einen Anstieg des privaten Konsums sorgen können und gesamtdeutsche Rekordwerte für die Einnahmenquote der öffentlichen Hand. Eine Reform der Schuldenbremse durch stufenweises regelgebundenes Aktivieren nach einer Notlage und ein Hebesatz auf die Einkommensteuer könnten die Konjunkturabhängigkeit der Bundes- und Länderfinanzen verringern. Die Inflation dürfte 2024 auf 2,6 % zurückgehen.
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Deutsche Wirtschaft kränkelt – Reform der Schuldenbremse kein Allheilmittel
Dienstleistungsauftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz,
Nr. 1,
2024
Abstract
Die Wirtschaft in Deutschland ist angeschlagen. Eine bis zuletzt zähe konjunkturelle Schwächephase geht mit schwindenden Wachstumskräften einher. In der lahmenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung überlagern sich somit konjunkturelle und strukturelle Faktoren. Zwar dürfte ab dem Frühjahr eine Erholung einsetzen, die Dynamik wird aber insgesamt nicht allzu groß ausfallen.
Zeitlich verzögert und in abgeschwächter Form hat das konjunkturelle Grundmuster, das die Institute im vergangenen Herbstgutachten gezeichnet hatten, im Prognosezeitraum weiterhin Bestand. Im laufenden Jahr avanciert der private Konsum zur wichtigsten Triebkraft für die Konjunktur. Nachdem der ab Mitte 2021 einsetzende Teuerungsschub die Massenkaufkraft zwei Jahre lang drastisch geschmälert hatte, steigen die real verfügbaren Einkommen nun wieder deutlich. Zum einen bildet sich der kräftige Preisauftrieb weiter zurück, zum anderen werden nun mehr und mehr höhere Lohnabschlüsse wirksam, die zunächst nur verzögert an die hohe Geldentwertung angepasst werden konnten. Zudem schlägt auch bei den monetären Sozialleistungen in beiden Prognosejahren wieder ein deutliches reales Plus zu Buche. Damit fließt insgesamt mehr Kaufkraft an private Haushalte. Während somit in diesem Jahr die konsumbezogenen Auftriebskräfte dominieren, trägt im kommenden Jahr vermehrt das Auslandsgeschäft die Konjunktur.
Alles in allem revidieren die Institute ihre Prognose für die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts im laufenden Jahr gegenüber ihrem Herbstgutachten deutlich um 1,2 Prozentpunkte nach unten auf nunmehr 0,1 %. Die Prognose für die Rate im kommenden Jahr bleibt mit 1,4 % nahezu unverändert (Rücknahme um 0,1 Prozentpunkte), geht aber mit einem um über 30 Mrd. Euro geringeren Volumen der Wirtschaftsleistung einher. Die Werte für die jahresdurchschnittliche Veränderung überzeichnen die Unterschiede in der konjunkturellen Dynamik beider Jahre, die ausweislich der jeweiligen Verlaufsraten mit 1,0 % und 1,5 % weniger ausgeprägt sind. Gleichwohl verlagert sich die Erholung nunmehr stärker in das kommende Jahr.
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