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Houses in ‘religiously mixed’ areas of NI cost moreHuyen NguyenBBC, August 6, 2025
In dieser Studie wird geprüft, ob die Genauigkeit der ersten Schätzung der Bruttowertschöpfung und des Bruttoinlandsprodukts für die Bundesländer erhöht und damit das Ausmaß der nachfolgenden Revisionen reduziert werden kann. Dazu werden alternative ökonometrische Methoden und zusätzliche Daten herangezogen. Zunächst wird untersucht, in welchen Bereichen die Revisionen stärker ausfallen als in anderen. Dabei werden das BIP und die Bruttowertschöpfung (BWS) auf der Wirtschaftszweig-Gliederungsebene A*10 mit Zusammenfassungen in die Untersuchung einbezogen. Anschließend werden die amtlichen Ergebnisse mit denen der alternativen Ansätze verglichen. Insgesamt ist das Ausmaß, in dem der Revisionsbedarf mit alternativen Methoden verringert werden konnte, relativ gering.
*** „Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreis-inflation nur knapp ausgleichen. *** Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.
Im dritten Quartal 2023 sank die Wirtschaftsleistung in Deutschland leicht um 0,1%, das schwache Plus aus dem Vorquartal wurde damit wieder abgeschmolzen. Insbesondere nahmen die Konsumausgaben der privaten Haushalte weiter ab. Das dürfte nicht zuletzt der immer noch recht kräftigen Inflation bei nur moderat steigenden Haushaltsbudgets geschuldet sein. Auch ist die Verunsicherung der privaten Haushalte nach wie vor groß, etwa bezüglich der Finanzierbarkeit der künftig notwendigen Klimaschutzmaßnahmen oder bezüglich der mittelfristigen Wirtschaftsaussichten in Deutschland.
Zudem haben sich die geopolitischen Risiken mit dem Ausbruch kriegerischer Handlungen im Nahen Osten noch einmal erhöht. Auch wenn für das vierte Quartal 2023 aufgrund wieder etwas steigender Realeinkommen ein kleiner Zuwachs der Produktion in Deutschland zu erwarten ist, lässt der Aufschwung auf sich warten. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte laut IWH-Flash-Indikator im vierten Quartal 2023 sowie im ersten Quartal 2024 jeweils um 0,2% steigen (vgl. Abbildung 1).
Die EU hat mit dem „Fit for 55“-Paket zwei große klimapolitische Ziele festgelegt: die Senkung der Treibhausgasemissionen um 55% bis zum Jahr 2030 und Treibhausgasneutralität ab dem Jahr 2050. Im Rahmen des EU-Horizon-2020-Projekts ENTRANCES werden die gesellschaftlichen Effekte der Dekarbonisierung und besonders des Kohleausstiegs in verschiedenen europäischen Regionen interdisziplinär analysiert und darauf basierend Handlungsempfehlungen für die Politik abgeleitet. Der vorliegende Beitrag stellt erste analytische Ergebnisse vor.
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen.
Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.