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Germany’s economy is so bad even sausage factories are closingIWHThe Economist, January 15, 2026
Im Zuge des demografischen Wandels nehmen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Zukunft deutlich zu, während die Lohnsumme, aus der die Beiträge zu finanzieren sind, gedämpft wird. Immer weniger Beitragszahler stehen in dem umlagefinanzierten System immer mehr Rentnern gegenüber. Bisher hat der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel dafür gesorgt, dass sowohl Beitragszahler als auch Rentenempfänger durch den demografischen Wandel belastet werden. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenpaket II hebt die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors durch eine Haltelinie für das Rentenniveau faktisch auf. Dies führt zu erheblichen Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem bisherigen Rechtsrahmen. Dadurch wird der ohnehin auf deutlich über 20% steigende Beitragssatz nochmal um etwa einen Prozentpunkt stärker zunehmen. Das mit den Rentenpaket II geplante Generationenkapital kann aufgrund seines geringen Volumens den Anstieg des Beitragssatzes nur um etwa 0,2 Prozentpunkte abfedern, und das auch nur, wenn sich die Erwartungen an die Rendite nach Kosten erfüllen. Eine Beibehaltung des Nachhaltigkeitsfaktors und eine Stärkung individueller Vorsorge inklusive individueller Kapitalansprüche wäre eine gute Alternative zum Rentenpaket II.
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
Die deutsche Wirtschaft stagniert nun schon seit zwei Jahren. Auch zu Beginn des Jahres 2024 gab es mit einem leichten Plus von 0,2% keinen konjunkturellen Neustart. Vor allem war die Kauflaune der privaten Haushalte gedrückt, aber auch die Industrie kämpft weiter mit ungünstigen Rahmenbedingungen und einer schwachen Nachfrage. Hohe Zinsen und Energiepreise, aber auch strukturelle Probleme wie bürokratische Restriktionen fordern dabei ihren Tribut, wie nicht zuletzt an den steigenden Insolvenzzahlen zu sehen ist. Im internationalen Umfeld werden die Krisenherde und Spannungen nicht weniger, dennoch ist die Weltkonjunktur weiter aufwärtsgerichtet. Damit steigt bei den deutschen Unternehmen die Hoffnung, im Kielwasser mitziehen zu können. Alles in allem dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut IWH-Flash-Indikator im zweiten Quartal 2024 um 0,3% und im dritten Quartal 2024 um 0,1% steigen (vgl. Abbildung 1).
In der vorliegenden Studie werden zunächst die weltweiten konjunkturellen Aussichten für das Ende des Jahres 2023 und für die Jahre 2024 bis 2028 dargestellt. Dabei wird folgender Länderkreis betrachtet: Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Norwegen, Schweden, Slowakei, Spanien und Tschechien.
Eine zähe Konjunkturschwäche, schwindende Wachstumskräfte und ein stark erhöhter Krankenstand führen zur Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Außen- wie binnenwirtschaftlich gibt es mehr Gegen- als Rückenwind. Hoffnung geben die Wirksamkeit der höheren Lohnabschlüsse 2024 und 2025, die für einen Anstieg des privaten Konsums sorgen können und gesamtdeutsche Rekordwerte für die Einnahmenquote der öffentlichen Hand. Eine Reform der Schuldenbremse durch stufenweises regelgebundenes Aktivieren nach einer Notlage und ein Hebesatz auf die Einkommensteuer könnten die Konjunkturabhängigkeit der Bundes- und Länderfinanzen verringern. Die Inflation dürfte 2024 auf 2,6 % zurückgehen.
In this study, we analyzed the forecasting and nowcasting performance of a generalized regression neural network (GRNN). We provide evidence from Monte Carlo simulations for the relative forecast performance of GRNN depending on the data-generating process. We show that GRNN outperforms an autoregressive benchmark model in many practically relevant cases. Then, we applied GRNN to forecast quarterly German GDP growth by extending univariate GRNN to multivariate and mixed-frequency settings. We could distinguish between “normal” times and situations where the time-series behavior is very different from “normal” times such as during the COVID-19 recession and recovery. GRNN was superior in terms of root mean forecast errors compared to an autoregressive model and to more sophisticated approaches such as dynamic factor models if applied appropriately.
In dieser Studie wird geprüft, ob die Genauigkeit der ersten Schätzung der Bruttowertschöpfung und des Bruttoinlandsprodukts für die Bundesländer erhöht und damit das Ausmaß der nachfolgenden Revisionen reduziert werden kann. Dazu werden alternative ökonometrische Methoden und zusätzliche Daten herangezogen. Zunächst wird untersucht, in welchen Bereichen die Revisionen stärker ausfallen als in anderen. Dabei werden das BIP und die Bruttowertschöpfung (BWS) auf der Wirtschaftszweig-Gliederungsebene A*10 mit Zusammenfassungen in die Untersuchung einbezogen. Anschließend werden die amtlichen Ergebnisse mit denen der alternativen Ansätze verglichen. Insgesamt ist das Ausmaß, in dem der Revisionsbedarf mit alternativen Methoden verringert werden konnte, relativ gering.
Im Jahr 2023 ging das deutsche Bruttoinlandsprodukt um 0,3% gegenüber dem Vorjahr zurück. Während im zweiten und dritten Quartal eine Stagnation der gesamtwirtschaftlichen Produktion zu beobachten war, sank die Wirtschaftsleistung in Deutschland im vierten Quartal 2023 um 0,3%. Insbesondere dürften die gestiegenen Verbraucherpreise dazu beigetragen haben, dass die preisbereinigten Konsumausgaben der privaten Haushalte deutlich zurückgingen. Zusätzlich belastete politische und wirtschaftliche Unsicherheit den Konsum. Der Anstieg der Zinsen wirkte im vergangenen Jahr ebenfalls dämpfend auf die Konjunktur. Die Verunsicherung wird auch in der ersten Jahreshälfte andauern, so dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut IWH-Flash-Indikator im ersten Quartal 2024 stagnieren und im zweiten Quartal 2024 lediglich um knapp 0,2% steigen dürfte (vgl. Abbildung 1).
*** „Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreis-inflation nur knapp ausgleichen. *** Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.
Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Die damit einhergehende Transformation der Wirtschaft hat weitreichende Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die öffentlichen Finanzen. Alles in allem erfordert der Ausbau erneuerbarer Energien für die Klimaschutzziele jährliche Investitionen in der Größenordnung von 2,5% in Relation zum Bruttoinlandsprodukt. Mithilfe eines makroökonomischen Modells kann gezeigt werden, mit welchen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu rechnen ist, wenn die Klimaschutzziele eingehalten werden.