Die Verteilung und Struktur des deutschen Nationaleinkommens von 1992 bis 2019
Stefan Bach, Charlotte Bartels, Theresa Neef
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2025
Abstract
Wie haben sich die Einkommen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Deutschland seit der Wiedervereinigung entwickelt? Unsere Studie untersucht die Entwicklung und Zusammensetzung des Nationaleinkommens entlang der Verteilung im Zeitraum von 1992 bis 2019. Während die untere Hälfte der Einkommensverteilung (unterhalb des Medianeinkommens) bis Mitte der 2000er Jahre reale Einkommensverluste verzeichnete, stiegen die Einkommen der oberen Mittelschicht (die obersten 10%, ohne das einkommensstärkste 1%) stetig. Die Spitzeneinkommen (oberstes 1%) blieben zwischen 1992 und 2019 relativ stabil. Arbeitseinkommen dominieren bei den unteren 99%, während das oberste 1% von Unternehmenseinkommen – insbesondere aus arbeitsintensiven Dienstleistungsunternehmen und freien Berufen – bestimmt ist. Unsere Ergebnisse sind zentral für die Debatte über Reformen der Sozialversicherungsbeiträge und der Einkommensbesteuerung.
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Kommentar: Arbeitnehmer entlasten: Jetzt Steuern und Sozialbeiträge reformieren
Oliver Holtemöller
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2015
Abstract
Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrem Frühjahrsgutachten 2015 vorgeschlagen, das System der Abgaben auf Arbeitseinkommen in Deutschland zu reformieren. Eine solche Reform sollte vier Kernelemente beinhalten: Erstens nimmt die steuerliche Belastung mit steigenden Einkommen (Progression) bei kleinen und mittleren Einkommen schneller zu als bei hohen; dieser so genannte Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif sollte eingeebnet werden. Zweitens wird der Spitzensteuersatz schon bei Einkommen erreicht, die etwa dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens entsprechen; bei der Einführung des progressiven Steuertarifs im Jahr 1958 griff er beim 17-fachen des damaligen Durchschnittseinkommens. Der Spitzensteuersatz sollte tatsächlich erst bei Spitzeneinkommen greifen. Drittens verliert der Solidaritätszuschlag mehr und mehr seine Berechtigung; es handelt sich dabei um eine Ergänzungsabgabe, die ursprünglich zur Finanzierung der Deutschen Einheit vorgesehen war und nur vorübergehender Natur sein sollte. Zudem kommt es immer wieder zu dem Missverständnis, der Solidaritätszuschlag werde nur im Westen bezahlt, obwohl er im Osten genauso erhoben wird. Diese Ergänzungssteuer sollte abgeschafft werden. Viertens sind in der Vergangenheit immer mehr Lasten, die aus allgemeinen Steuern zu finanzieren wären, wie etwa die „Mütterrente“, allein den Sozialversicherungen aufgebürdet worden. Entsprechende Zuschüsse aus Steuermitteln an die Sozialversicherung würden zu niedrigeren Beitragssätzen in der Sozialversicherung führen und damit die Arbeitnehmer entlasten, denn die Steuern speisen sich auch aus Selbstständigen- und Vermögenseinkünften.
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