Zu den rentenpolitischen Plänen im Koalitionsvertrag 2018 von CDU, CSU und SPD: Konsequenzen, Finanzierungsoptionen und Reformbedarf
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
Abstract
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 formuliert die neue Bundesregierung ihre rentenpolitischen Ziele. Diese sind vor dem Hintergrund der Bevölkerungsdynamik in Deutschland zu sehen. Ab dem Jahr 2020 wird sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung deutlich verändern. In diesem Beitrag werden Simulationsrechnungen zu den Konsequenzen der rentenpolitischen Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hilfe eines Simulationsmodells dargestellt. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Leistungsausweitungen verursachen langfristig Kosten in Höhe von etwa 2½ Prozentpunkten beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es werden ferner Maßnahmen – auch im Vergleich zu den Rentensystemen anderer Länder – diskutiert, mit denen der Anstieg des Beitragssatzes begrenzt werden könnte.
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28.09.2017 • 35/2017
Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2017: Aufschwung weiter kräftig – Anspannungen nehmen zu
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat an Stärke und Breite gewonnen. Neben den Konsumausgaben tragen nun auch das Auslandsgeschäft und die Investitionen zur Expansion bei. Das haben die an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten für die Bundesregierung ermittelt. Die sehr hohe konjunkturelle Dynamik in der ersten Hälfte des laufenden Jahres wird sich zwar etwas abschwächen. Gleichwohl nimmt die Wirtschaftsleistung in diesem und im nächsten Jahr stärker zu als die Produktionskapazitäten wachsen. Im Ergebnis steigt die gesamtwirtschaftliche Auslastung, und die Wirtschaftsleistung liegt über dem Produktionspotenzial. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte in diesem Jahr um 1,9 Prozent und im nächsten Jahr um 2 Prozent zulegen (kalenderbereinigt 2,2 bzw. 2,1 Prozent).
Oliver Holtemöller
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Zur Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag
Oliver Holtemöller, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 2,
2017
Abstract
Ursprünglich galt die Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als zentrale Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. In der öffentlichen Diskussion gilt deshalb der Entwicklung des Rentenniveaus, welches das Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt wiedergibt, besondere Aufmerksamkeit. Ein kontinuierlich sinkendes Rentenniveau wird häufig als nicht hinnehmbar angesehen, weil dadurch soziale Härten entstehen können. Aufgrund des demographischen Wandels, der sich in den kommenden Jahren beschleunigen wird, ginge eine Fixierung des Rentenniveaus jedoch mit einem deutlichen Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit der Lohnnebenkosten einher. Mit dem Altersvermögens- und dem Altersvermögensergänzungsgesetz wurde deshalb ab dem Jahr 2001 ein Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. So wurde unter anderem ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel aufgenommen, welcher die Rentenanpassung bei einer Alterung der Bevölkerung dämpft. Für das Rentenniveau wurde lediglich eine Untergrenze von 43% im Jahr 2030 festgelegt; der Beitragssatz soll bis dahin die Obergrenze von 22% nicht übersteigen.
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07.09.2017 • 33/2017
Reformvorschlag: Renten künftig an Verbraucherpreise koppeln
Bislang orientiert sich die jährliche Anpassung der Renten in Deutschland vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Ein Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel berücksichtigt zudem den demographischen Wandel, dämpft also die Rentenanpassung bei einer Alterung der Bevölkerung – allerdings bislang nicht genug, um trotz eines sinkenden Rentenniveaus einen deutlichen Anstieg der Beiträge in der Zukunft zu verhindern. Zu dem bestehenden System gibt es durchaus Alternativen. So könnte das Rentenniveau bei Renteneintritt auf dem heutigen Niveau oder sogar etwas darüber fixiert werden und dennoch der Beitragsanstieg gedämpft werden, wenn die Renten derjenigen, die bereits in Rente sind, nur noch mit der Inflationsrate steigen. Der Lebensstandard bliebe dadurch erhalten, so lautet ein Vorschlag Oliver Holtemöllers, Leiter der Abteilung Makroökonomie und Vizepräsident am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Oliver Holtemöller
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Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erhöhung des Renteneintrittsalters
Oliver Holtemöller, Felix Pohle, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 3,
2016
Abstract
Die deutsche Bevölkerung schrumpft. Im Jahr 2015 lebten 81,6 Millionen Menschen in Deutschland. Nach der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung werden es im Jahr 2030 noch 81,1 Millionen Personen sein, wenn man die aktuellen Geburten- und Sterberaten fortschreibt und einen jährlichen Wanderungssaldo von 200 000 Personen unterstellt. Im Jahr 2060 wird die Bevölkerung unter diesen Annahmen auf 73,3 Millionen Personen zurückgegangen sein.
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27.04.2016 • 17/2016
Höheres Renteneintrittsalter würde gesetzliche Rentenversicherung langfristig stabiler machen
Die Deutschen werden immer weniger und immer älter – das stellt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) vor große Herausforderungen. Drei Stellschrauben stehen zur Verfügung, um diesem demographischen Problem entgegenzuwirken: das Anheben des Beitragssatzes zur GRV, das Absenken des Rentenniveaus oder die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) legt nahe, dass die Deutschen langfristig später in Rente gehen sollten.
Oliver Holtemöller
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Was Änderungen beim Rentenniveau die Beitragszahler kosten
Oliver Holtemöller, Felix Pohle, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 2,
2016
Abstract
„Das Niveau der gesetzlichen Rente darf nicht weiter sinken, sondern muss auf dem jetzigen Niveau stabilisiert werden“, lautet eine aktuelle Forderung des Bundeswirtschaftsministers, Sigmar Gabriel. Was würde dieser Vorschlag die Beitragszahler kosten? Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Prinzip, dass die laufenden Renten aus den laufenden Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. Ein solches System ist stabil, solange sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern nicht dramatisch verschlechtert. Aber genau das ist absehbar, wenn die aktuellen Geburten- und Sterberaten fortgeschrieben werden. Während im Jahr 2016 ein Beschäftigter für 0,53 Rentner aufkommt, wird ein Beschäftigter im Jahr 2030 die Leistungen für 0,68 Rentner und im Jahr 2050 für 0,83 Rentner aufbringen müssen.
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Alte Menschen in den Neuen Bundesländern – Von den Gewinnern der Einheit zur neuen Altersarmut?
Herbert S. Buscher, Michael Gühne, Ingmar Kumpmann
Beitrag in IWH-Sammelwerk,
aus "20 Jahre Deutsche Einheit: Von der Transformation zur europäischen Integration - Tagungsband"
2010
Abstract
Beitrag aus "20 Jahre Deutsche Einheit: Von der Transformation zur europäischen Integration - Tagungsband". Die alten Menschen in Ostdeutschland galten lange Zeit als Gewinner der deutschen Vereinigung, zumal über die gesetzliche Rentenversicherung ein beträchtlicher Einkommenstransfer von West- nach Ostdeutschland stattgefunden hat und bis heute stattfindet. Inzwischen geraten jedoch zunehmend die Einkommensperspektiven der heutigen aktiven Generation in ihrem künftigen Ruhestand ins Blickfeld. Bei der Diskussion künftiger Lebenslagen alter Menschen überwiegt dabei die Befürchtung, Altersarmut werde als Problem wieder an Bedeutung gewinnen, und dies im Osten mehr als im Westen.
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Systemwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Lösung zur Entschärfung des intergenerationalen Verteilungskonflikts
Olaf Fuchs
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 16,
2000
Abstract
Der Mechanismus eines Umlageverfahren wird modelltheoretisch analysiert und mit dem des Kapitaldeckungsverfahrens verglichen. Es wird gezeigt, dass der wesentliche Unterschied des Umlageverfahrens eine Subventionierung der ersten Generationen auf Kosten später geborener Generationen ist. Der Übergang von einem Umlageverfahren zu einem Kapitaldeckungsverfahren kann daher die nachfolgenden Generationen nicht entlasten.
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Die Zukunft des Generationenvertrages Aktuelle Reformvorhaben und mögliche Entlastungspotentiale
Christian Dreger, Jürgen Kolb
Forschungsreihe,
Nr. 9,
1998
Abstract
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung steht bereits heute vor ernsthaften Finanzierungsproblemen, die mittel- und langfristig noch erheblich wachsen dürften. So ist bei unverändertem Rentenniveau von gut 70 vH des Durchschnittsverdienstes zukünftig ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten. Der Anstieg der Lohnnebenkosten verteuert den Faktor Arbeit und führt zu Beschäftigungsverlusten, so daß die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung weiter erodiert.
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