Befristete Beschäftigung: kein Hindernis für die Weiterbildung geringqualifizierter Personen
Eva Reinowski, Jan Sauermann
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2007
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnen, wird oft argumentiert, daß befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen oder auch mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird daher untersucht, welchen Einfluß befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen hat. Würden solche Humankapitalinvestitionen negativ beeinflußt, hätte das für geringqualifizierte Personen besonders negative Auswirkungen, da sich ihre ohnehin problematische Stellung auf dem Arbeitsmarkt langfristig weiter verschlechtern würde. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß die Befristung keinen Einfluß auf die Teilnahme geringqualifiziert Beschäftigter an beruflicher Weiterbildung hat. Eine andere Form atypischer Beschäftigung – Teilzeitbeschäftigung – verringert dagegen die Weiterbildungsbeteiligung.
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Inflexibility effects of the low-income limit on the labor market
Jürgen Kolb
Wirtschaft im Wandel,
No. 10,
2000
Abstract
Die Geringfügigkeitsgrenze von 630 DM pro Monat definiert den Bereich, bis zu dem Erwerbseinkommen sozialversicherungsfrei sind. Zudem machen Steuervorteile diese Jobs attraktiv. Ein Überschreiten der Schwelle ist mit erheblichen Einkommensverlusten für die Beschäftigten bzw. Kostenbelastungen der Betriebe verbunden. Um diese zu vermeiden könnten Arbeitnehmer und -geber Arbeitsverträge für ausschließlich geringfügige Beschäftigung auf die Geringfügigkeitsgrenze beschränken. Die Geringfügigkeitsgrenze würde wie eine Mauer wirken und die Flexibilität bei der Vertragsgestaltung verringern. Durch die Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 630 DM in Ostdeutschland zum 1. April 1999 lässt sich diese These empirisch testen. Dabei wird von der Überlegung ausgegangen, dass ausschließlich geringfügig Beschäftigte und deren Arbeitgeber diesen Freiraum für Arbeitsverträge mit höheren Verdiensten nutzen. Ein Vergleich der Verteilungen der Monatsverdienste geringfügig Beschäftigter von 1998 und 1999 zeigt eine deutliche Verschiebung der Löhne von 520 DM zu 630 DM. Allerdings betrifft dies nur den kleineren Teil der Beschäftigungsverhältnisse. Die Mehrheit der Arbeitsverträge schöpft nicht einmal die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze voll aus. Die Hypothese von Inflexibilitäten durch die Geringfügigkeitsgrenze wird damit zwar bestätigt, ein ernstzunehmendes Hindernis scheint sie in Ostdeutschland jedoch nur in einer eher geringen Anzahl von Fällen zu sein.
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