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30.06.2016 • 29/2016
Ostdeutsche Wirtschaftspolitik muss umdenken: Nur mit Investitionen in Köpfe lässt sich weiter aufholen
Für das Jahr 2016 prognostiziert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) einen Anstieg des ostdeutschen Bruttoinlandsprodukts um 1,7% (Deutschland insgesamt: 1,8%). Maßgeblicher Treiber ist wie in Deutschland insgesamt die Binnennachfrage. Insbesondere profitiert die Wirtschaft von der hohen Dynamik des Dienstleistungssektors in Berlin. Der Zuwachs in den ostdeutschen Flächenländern bleibt dagegen mit 1,3% wieder hinter dem in Westdeutschland zurück. Um wirtschaftlich aufzuholen, sollten Bildung und Forschung im Mittelpunkt der Wachstumspolitik stehen; mit traditioneller Förderpolitik lassen sich keine weiteren Aufholerfolge mehr erzielen.
Oliver Holtemöller
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Zehn Fragen zur Deutschen Einheit
Gerhard Heimpold
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2014
Abstract
Internationale Medien haben ein anhaltend großes Interesse an den wirtschaftlichen Entwicklungen nach der Herstellung der Einheit Deutschlands. Dies gilt in spezieller Weise für Südkorea, das die Erfahrung eines geteilten Landes mit Deutschland gemeinsam hat. Dort wird der 25. Jahrestag des Mauerfalls zum Anlass genommen, über die deutsche Entwicklung zu berichten und wenn möglich für die Zukunft des eigenen Landes Lehren zu ziehen. Am 20. März 2014 wurde Dr. Gerhard Heimpold, kommissarischer Leiter der Abteilung Strukturökonomik des IWH, von einem Team des Fernsehsenders „Korean Broadcasting Systems“ (KBS), einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in der Republik Korea, zur Deutschen Einheit sowie zum wirtschaftlichen Aufholprozess der Neuen Länder und speziell Sachsen-Anhalts interviewt. Eine Schriftfassung dieses Gesprächs wird nachfolgend wiedergegeben.
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Energetische Aufwertung vermieteter Mehrfamilienhäuser: Die kleinen Wohnungsanbieter tun sich schwer – Auswertungen auf Grundlage des ista-IWH-Energieeffizienzindex–
Sebastian Rosenschon, Claus Michelsen
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
2011
Abstract
Das im Herbst 2010 vorgestellte Klimakonzept der Bundesregierung hat eine heftige Kontroverse über die Wirtschaftlichkeit energetischer Gebäudesanierungen nach sich gezogen. Der vorliegende Beitrag greift den Aspekt unterschiedlicher Eigentümerstrukturen im Mehrfamilienhausbereich auf und zeigt, dass die Ergebnisse energetischer Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Größe eines Anbieters differenziert betrachtet werden müssen. Die einführende Diskussion theoretischer Argumente legt dabei nahe, dass große Immobilieneigentümer aufgrund ihrer Erfahrung in der Planung und Durchführung von Sanierungen sowie aufgrund von Größenvorteilen bei der Beschaffung und Ausführung von Bauleistungen zu geringeren Grenz- und Durchschnittskosten sanieren können. In
der Folge sollten bei diesen Anbietern nach Abschluss der Sanierung höhere Energieeffizienzniveaus zu beobachten sein. Hierfür können im Rahmen einer regressionsanalytischen Untersuchung starke Indizien präsentiert werden.
Die Sanierungsergebnisse unterscheiden sich signifikant: Während Kleinst- und Kleinanbieter mit einer Vollsanierung eine durchschnittliche Verbesserung der Energiekennwerte um 14,7% bzw. 16,7% erreichten, lag dieser Wert bei Großeigentümern bei 32,3%. Für politische Entscheidungen hinsichtlich der Fortentwicklung der Energieeinsparverordnung bedeutet dies, dass pauschale Vorschriften und Regelungen im Bestreben um mehr Energieeffizienz zu kurz greifen.
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Internationale Klimapolitik: Warten auf Durban - ein Kommentar
Wilfried Ehrenfeld
Wirtschaft im Wandel,
No. 1,
2011
Abstract
Vom 29. November bis zum 10. Dezember 2010 fand im mexikanischen Cancún die jüngste Klimakonferenz statt. Genau wie die Konferenz in Kopenhagen ein Jahr zuvor sollte diese Konferenz in letzter Konsequenz dazu dienen, ein Folgeabkommen zum Kyoto-Protokoll zu beschließen und damit eine internationale Vereinbarung zur Reduktion des globalen Ausstoßes von Treibhausgasen. Im Gegensatz zur Konferenz in Kopenhagen fiel das öffentliche Interesse nun allerdings deutlich geringer aus. Das mag an den großen Erwartungen an die letzte Konferenz gelegen haben, die anschließend nicht erfüllt wurden und politisch auch gar nicht erfüllt werden konnten – zu unterschiedlich waren die Auffassungen, politischen Ausgangslagen und auch die Absichten der Teilnehmer. Schmerzlich auch die Erfahrung Europas, dass sein politisches Gewicht international trotz aller Bemühungen doch sehr gering ist. Und da sich die teilnehmenden Staaten in Dänemark nur darauf einigen konnten, das so genannte „Zwei-Grad-Ziel“ zur Kenntnis zu nehmen (ohne konkrete Zielvorgaben), wagte kaum jemand große Erwartungen an die Konferenz in Cancún zu stellen.
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
Themenheft Weltfinanzkrise -
2009
Abstract
Bei den großen staatsphilosophischen Denkern nimmt die Frage der Rechtfertigung des Staates eine bedeutende Rolle ein. Aus ihr definiert sich das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Staat und Bürgern – ob zweiseitiger oder Begünstigungsvertrag –, der Machtanspruch des Staates – ob starker oder schwacher Staat –, die Mitbestimmungsrechte – von volonté générale und Etatismus zu volonté particulière und klassischem Liberalismus – bis hin zur Frage, ob die Möglichkeit besteht, den Vertrag zu kündigen – kollektiv oder durch Emigration. Vor etwa einem Jahr ist eine neue Staatsrechtfertigung hinzugetreten. Systemrelevanz: Sie besagt, dass es in der Wirtschaft institutionelle Arrangements gibt, in denen intern alles miteinander verbunden, alles endogen ist und die nach außen nicht ersetzt werden können. Auch wenn solche Arrangements wettbewerblich organisiert sind, kann der Zusammenbruch eines Unternehmens dazu führen, dass nicht nur die anderen Unternehmen innerhalb dieses Arrangements, sondern das gesamte Wirtschaftssystem mitgerissen werden. Die Zerstörung wäre damit vollständig, einzelne Komponenten ließen sich nicht isolieren, in Quarantäne stellen und retten. Der Kollaps wäre total. Sobald also etwas als „systemisch“ identifiziert wird, darf – ja muss – der Staat im Fall einer Krise eingreifen, um deren Bewältigung zu organisieren. Denn die klassischen Instrumente der Wirtschaftspolitik greifen offensichtlich nicht mehr: Eine Neutralisierungspolitik, welche die Folgen für die Betroffenen abmildert – klassisch ist die Zahlung von Arbeitslosenunterstützung – wird unbezahlbar, sobald das Gesamtsystem zusammenbricht. Ein ursachengerechter Eingriff erscheint ebenso nicht denkbar, weil der singuläre Wirkungskanal fehlt. Früher sah man Geld als eine Institution an, die öffentlich zu organisieren war, und die Erfahrung lehrt, dass diese Einschätzung richtig ist. Heute stehen offensichtlich die Finanzinstitutionen im Allgemeinen unter dem Schutz des Staates.
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