Begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms. Zwischenbericht vom 30.06.2023
Matthias Brachert, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Florian Kirsch, Uwe Neumann, Michael Rothgang, Torsten Schmidt, Christoph Schult, Anna Solms, Mirko Titze
IWH Studies,
No. 6,
2023
Abstract
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 vor. Der Ausstieg aus der thermischen Verwertung der Kohle (vor allem der Braunkohle) leistet einen substanziellen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kohleausstieg stellt die Braunkohlereviere (und die Standorte der Steinkohlekraftwerke) jedoch vor strukturpolitische Herausforderungen.
Um den Strukturwandel in diesen Regionen aktiv zu gestalten, hat der Bundestag im August 2020 mit Zustimmung des Bundesrats das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) beschlossen. Über dieses Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von 41,09 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Fokus der Politikmaßnahmen stehen verschiedene Ziele, vor allem gesamtwirtschaftliche (Wertschöpfung, Wachstum, Steueraufkommen), wettbewerbliche (Produktivität), arbeitsmarktpolitische (Beschäftigung, Beschäftigungsstrukturen), verteilungspolitische (regionale Disparitäten) sowie klimapolitische (Treibhausgasreduzierung, Nachhaltigkeit). Die im StStG vorgesehenen strukturpolitischen Interventionen umfassen ein breites Maßnahmenbündel.
Das Gesetz regelt auch die Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber Bundestag und Bundesrat. Diese beinhalten insbesondere die wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes in einem zweijährigen Zyklus. Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um das erste Dokument in dieser Reihe. Der aktuelle Bericht fokussiert sich dabei insbesondere auf die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms geplanten Maßnahmen sowie die vorläufige Bewertung ihrer möglichen Effekte. Angesichts des Programmstarts im Jahr 2020 und einer fast zwanzigjährigen Laufzeit des Programms kann der Bericht allenfalls einen ersten Zwischenstand wiedergeben. Viele Maßnahmen haben noch nicht oder gerade erst begonnen. Die hier vorgelegten empirischen Analysen basieren auf dem Datenstand vom 31.12.2022. Es ist vorgesehen, den Bericht in einem jährlichen Rhythmus zu aktualisieren und zu erweitern.
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25.04.2023 • 11/2023
IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Jahr 2023
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am vergangenen Wochenende auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt: Im Juni 2023 erfolgt die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.240 Euro. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es dann nochmals für alle Entgeltgruppen weitere monatliche Zahlungen über 220 Euro im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Im März 2024 fällt die temporäre Sonderzahlung wieder weg, und ein Sockelbetrag über 200 Euro erhöht die Tarifentgelte. Zusätzlich gibt es dann eine reguläre Gehaltserhöhung über 5,5%. Die Gesamtlohnsteigerung soll mindestens 340 Euro monatlich betragen.
Oliver Holtemöller
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IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Jahr 2023
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH Tarif-Check,
No. 1,
2023
Abstract
*** Steuerfreie „Inflationsausgleichsprämie“ bringt Beschäftigten bei Bund und Kommunen kräftiges Gehalts-Plus *** Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am vergangenen Wochenende auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt: Im Juni 2023 erfolgt die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 Euro. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es dann nochmals für alle Entgeltgruppen weitere monatliche Zahlungen über 220 Euro im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Im März 2024 fällt die temporäre Sonderzahlung wieder weg, und ein Sockelbetrag über 200 Euro erhöht die Tarifentgelte. Zusätzlich gibt es dann eine reguläre Gehaltserhöhung über 5,5%. Die Gesamtlohnsteigerung soll mindestens 340 Euro monatlich betragen.
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Demographic Change
Demographic Change Dossier ...
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IWH-Tarif-Check
IWH-Tarif-Check The IWH-Tarif-Check (IWH Wage Rate Check) analyses the real income...
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IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH Tarif-Check,
No. 1,
2020
Abstract
Steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“ und Abbau des Solidaritätszuschlags bringen Beschäftigten bei Bund und Kommunen kräftiges Gehalts-Plus.
Die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit bis Ende 2022 geeinigt: Im Dezember 2020 gibt es eine steuerfreie „Corona-Sonderzahlung“, die je nach Entgeltgruppe bis zu 600 Euro beträgt. Ab April 2021 steigt dann das Gehalt um 1,4%, jedoch mindestens um 50 Euro je Monat, ein Jahr später um weitere 1,8%. Zudem gibt es noch eine Reihe von Zusatzvereinbarungen wie beispielsweise die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in Ostdeutschland auf das Westniveau, die Erhöhung der Jahressonder-zahlung oder die Einführung einer Pflegezulage.
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IWH-Tarif-Check: Kräftige Reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte in der Chemischen Industrie: Neue Gehaltsbestandteile in der Chemischen Industrie erhöhen reale Netto-Tariflohnzuwächse deutlich
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz
IWH Tarif-Check,
No. 2,
2019
Abstract
Ende November 2019 wurde ein neuer Tarifvertrag für die Chemische Industrie abgeschlossen. Dementsprechend steigen die tabellenwirksamen Tariflöhne zum Juli 2020 um 1,5% und ein Jahr später nochmals um 1,3%. Hinzu kommen Einmalzahlungen in Höhe von 4,0% – 6,0% eines Monatsentgelts für die Zeit bis zur ersten Tariferhöhung im Juli 2020. Zusätzlich wurde erstmalig ein tarifliches Zukunftskonto im Gegenwert von zwei Tagen im Jahr 2020, drei Tagen im Jahr 2021 und danach jeweils fünf Tagen je Jahr vereinbart, die als Freizeit genommen, angespart oder ausgezahlt werden können. Dies entspricht einem Plus von 1,8 %. Hinzu kommt eine tarifliche Pflegezusatzversicherung und die Anhebung des Weihnachtsgeldes. Durch diese Zusatzvereinbarungen werden die eher niedrigen tabellenwirksamen Tariflohnsteigerungen erheblich aufgewertet. Insgesamt umfasst der Tariflohnabschluss ein Plus von mehr als 6% für eine Laufzeit von bis zu 29 Monaten.
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