Effekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: Eine Fallstudie für das Handwerk in Sachsen-Anhalt
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
No. 5,
2018
Abstract
Knapp 8% der Beschäftigten in den Handwerksbetrieben Sachsen-Anhalts verdienten vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu Beginn des Jahres 2015 brutto weniger als 8,50 Euro je Stunde. Allerdings differiert die Betroffenheit stark. In den besonders betroffenen Gewerken war zu befürchten, dass die durch den Mindestlohn induzierte Kostensteigerung zu einem spürbaren Beschäftigungsabbau führt. In diesem Kontext werden drei Fragen untersucht: (1) Wie hoch war die Mindestlohnbetroffenheit im Handwerk in Sachsen-Anhalt? (2) Welche – über die Lohnkostenerhöhung hinausgehenden – Effekte hatte die Mindestlohneinführung in den Handwerksbetrieben? (3) Welche Ausweichreaktionen haben die Handwerksbetriebe unternommen, um die höhere Kostenbelastung zu bewältigen? Die Untersuchungen basieren auf den von den Handwerkskammern Halle und Magdeburg durchgeführten Konjunkturumfragen, die in Kooperation mit dem IWH um zusätzliche Fragen zur Mindestlohneinführung erweitert wurden. Die Ergebnisse der Schätzungen zeigen keine signifikanten Beschäftigungseffekte infolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Vielmehr haben die Handwerksbetriebe vor allem mit Preiserhöhungen reagiert.
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17.02.2016 • 6/2016
Nach Einführung des Mindestlohns: Höherer Stundenlohn, aber geringere Arbeitszeit bei Ungelernten
Ein Jahr nach Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro brutto je Stunde ist die Diskussion über die Beschäftigungseffekte dieser Maßnahme in vollem Gange. Die momentan verfügbaren Daten deuten zwar nicht darauf hin, dass Arbeitsplätze in großem Umfang weggefallen sind, aber die wöchentliche Arbeitszeit Ungelernter ist in vom Mindestlohn besonders betroffenen Bundesländern gesunken.
Oliver Holtemöller
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Mindestlohnbetroffenheit – Besonders starker Rückgang geringfügiger Beschäftigung in den Neuen Bundesländern
Oliver Holtemöller, Felix Pohle
Wirtschaft im Wandel,
No. 5,
2015
Abstract
Viele Ökonomen haben prognostiziert, dass die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) als Folge des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns deutlich zurückgehen wird. Tatsächlich hat sich die Anzahl der gewerblichen Minijobs im Juni 2015 um ca. 190 000 Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem Vorjahr reduziert; dies entspricht einem Rückgang um 2,7%.
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28.10.2015 • 42/2015
Mindestlohnbetroffenheit – Besonders starker Rückgang geringfügiger Beschäftigung in den Neuen Bundesländern
Viele Ökonomen und Ökonominnen haben prognostiziert, dass die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) als Folge des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns deutlich zurückgehen wird. Tatsächlich hat sich die Anzahl der gewerblichen Minijobs im Juni 2015 um ca. 190 000 Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem Vorjahr reduziert, wie eine Darstellung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zeigt. Der Rückgang ist durchschnittlich umso größer, je mehr Personen in einem Bundesland vor Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro brutto je Stunde verdienten.
Oliver Holtemöller
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