19.12.2023 • 31/2023
IWH-Tarif-Check: Keine realen Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder
„Inflationsausgleichszahlung“ und Tariflohnsteigerungen dürften Verbraucherpreisinflation nur knapp ausgleichen.
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich vor kurzem auf einen neuen Tariflohnabschluss geeinigt: Es wurde vereinbart, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3 000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als so genannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1 800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten. Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5% auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.
Oliver Holtemöller
Read press release
25.04.2023 • 11/2023
IWH-Tarif-Check: Kräftige reale Netto-Tariflohnzuwächse für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Jahr 2023
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am vergangenen Wochenende auf einen neuen Tariflohnabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt: Im Juni 2023 erfolgt die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.240 Euro. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es dann nochmals für alle Entgeltgruppen weitere monatliche Zahlungen über 220 Euro im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie. Im März 2024 fällt die temporäre Sonderzahlung wieder weg, und ein Sockelbetrag über 200 Euro erhöht die Tarifentgelte. Zusätzlich gibt es dann eine reguläre Gehaltserhöhung über 5,5%. Die Gesamtlohnsteigerung soll mindestens 340 Euro monatlich betragen.
Oliver Holtemöller
Read press release
15.05.2018 • 11/2018
IWH-Tarif-Check: Im Baugewerbe wird künftig auch real deutlich mehr gezahlt: Starker Anstieg der Tariflöhne, ostdeutsche Beschäftigte holen aber nicht weiter auf
Nach monatelangen Tarifverhandlungen gibt es für die rund 800 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Schlichterspruch – und die bislang höchste Tariflohnvereinbarung Deutschlands in diesem Jahr: Die Beschäftigten im Tarifgebiet West bekommen zum 1. Mai 2018 5,7% mehr Lohn und insgesamt drei Einmalzahlungen: im November diesen Jahres 250 Euro, im Juni 2019 600 Euro und im November 2019 noch einmal 250 Euro. Im Tarifgebiet Ost steigen die Tariflöhne ab Mai 2018 sogar um 6,6% und im Juni 2019 dann um 0,8%. Dazu kommt eine Einmalzahlung im November 2019 in Höhe von 250 Euro je Beschäftigten. Doch wie viel vom Plus bleibt den Bauarbeitenden wirklich? Das IWH hat die realen Einkommenszuwächse berechnet.
Oliver Holtemöller
Birgit Schultz
Read press release
19.04.2018 • 9/2018
IWH-Tarif-Check: Auch real steigen die Einkommen im öffentlichen Dienst kräftig. Reale Netto-Lohnzuwächse bei den Beschäftigten von Bund und Kommunen in den nächsten Jahren
Der neue Tariflohnabschluss verheißt Positives für die 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen: Rückwirkend zum 01.03.2018 erhalten sie 3,2%, ab dem 01.04.2019 weitere 3,1% und zum 01.03.2020 nochmals 1,1% mehr Lohn. Die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 6 erhalten zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.
Oliver Holtemöller
Birgit Schultz
Read press release
Kommentar: Arbeitnehmer entlasten: Jetzt Steuern und Sozialbeiträge reformieren
Oliver Holtemöller
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2015
Abstract
Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben in ihrem Frühjahrsgutachten 2015 vorgeschlagen, das System der Abgaben auf Arbeitseinkommen in Deutschland zu reformieren. Eine solche Reform sollte vier Kernelemente beinhalten: Erstens nimmt die steuerliche Belastung mit steigenden Einkommen (Progression) bei kleinen und mittleren Einkommen schneller zu als bei hohen; dieser so genannte Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif sollte eingeebnet werden. Zweitens wird der Spitzensteuersatz schon bei Einkommen erreicht, die etwa dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens entsprechen; bei der Ein-führung des progressiven Steuertarifs im Jahr 1958 griff er beim 17-fachen des damaligen Durchschnittseinkommens. Der Spitzensteuersatz sollte tatsächlich erst bei Spitzeneinkommen greifen. Drittens verliert der Solidaritätszuschlag mehr und mehr seine Berechtigung; es handelt sich dabei um eine Ergänzungsabgabe, die ursprünglich zur Finanzierung der Deutschen Einheit vorgesehen war und nur vorübergehender Natur sein sollte. Zudem kommt es immer wieder zu dem Missverständnis, der Solidaritätszuschlag werde nur im Westen bezahlt, obwohl er im Osten genauso erhoben wird. Diese Ergänzungssteuer sollte abgeschafft werden. Viertens sind in der Vergangenheit immer mehr Lasten, die aus allgemeinen Steuern zu finanzieren wären, wie etwa die „Mütterrente“, allein den Sozialversicherungen aufgebürdet worden. Entsprechende Zuschüsse aus Steuermitteln an die Sozialversicherung würden zu niedrigeren Beitragssätzen in der Sozialversicherung führen und damit die Arbeitnehmer entlasten, denn die Steuern speisen sich auch aus Selbstständigen- und Vermögenseinkünften.
Read article