Aktuelle Trends: Soziale Grundsicherung real gesunken
Joachim Wilde, Gabriele Hardt
Wirtschaft im Wandel,
No. 12,
2007
Abstract
Ein wesentliches Anliegen des Arbeitslosengelds II bzw. der vorherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige besteht in der Absicherung des soziokulturellen Existenzminimums für Personen, die wegen Arbeitslosigkeit oder eines zu geringen Einkommens ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst bestreiten können. Dabei wurde der sogenannte Regelsatz, der diesen Lebensunterhalt bis auf die Warmmiete abdecken soll, seit 2003 praktisch nicht mehr angehoben. Eine Ausnahme bildet die Anhebung des Regelsatzes in Ostdeutschland auf das westdeutsche Niveau zum 01.07.2006.
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