Ostdeutscher Produktivitätsrückstand und Betriebsgröße
Steffen Müller, Georg Neuschäffer
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2019
Abstract
Auch 30 Jahre nach dem Mauerfall ist die Produktivität der ostdeutschen Wirtschaft um 20% geringer als die der westdeutschen. Vielfach wird dies dadurch erklärt, dass westdeutsche Betriebe größer sind – denn größere Betriebe sind meist produktiver. Berechnungen auf Basis einzelbetrieblicher Daten bringen jedoch zum Vorschein, dass die Produktivitätslücke sich selbst dann nicht schließt, wenn Betriebe ähnlicher Größe verglichen werden, die zudem noch der gleichen Branche angehören und Ähnlichkeiten in weiteren für die Produktivität relevanten Merkmalen wie der Kapitalintensität, der Exporttätigkeit und dem Anteil qualifizierten Personals aufweisen.
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Langfristige Konsequenzen der Finanzkrise 2008/2009: Nachsichtige Regulierung schadet, flexible Löhne helfen
Reint E. Gropp, Carlo Wix
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2019
Abstract
Die globale Bankenkrise der Jahre 2008/2009 hatte weltweit signifikant negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft, und in vielen Ländern fiel die folgende wirtschaftliche Erholung deutlich langsamer aus als in vorherigen Rezessionen. In den Monaten nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers reduzierten Banken ihre Kreditvergabe an Unternehmen, was zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, einem Rückgang an Investitionen und einer Verringerung der Produktivität führte. Während diese kurzfristigen Effekte in der bisherigen Forschung gut dokumentiert sind, sind die langfristigen Auswirkungen von Bankenkrisen bisher weit weniger gut verstanden. Zwei aktuelle Studien unter IWH-Beteiligung zeigen, dass Bankenkrisen generell negative langfristige Effekte auf das Wachstum von Firmen haben, dass die Rettung von schwachen Banken während der Krise mit Produktivitätsverlusten in späteren Jahren einhergeht, und dass diese negativen langfristigen Effekte durch die Existenz inflexibler Löhne verstärkt werden.
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25.02.2019 • 5/2019
Presseeinladung zur Konferenz „Vereintes Land – drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall“ am 6. März 2019 in Halle (Saale)
30 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer unterscheiden sich die Lebensverhältnisse innerhalb Deutschlands teils stark. Auf einer Konferenz des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) diskutieren Fachleute über das Gefälle bei Produktivität und Löhnen, über Mittelstand und Globalisierung. Den Eröffnungsvortrag hält Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.
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21.02.2019 • 4/2019
Einladung: Pressekonferenz zur Publikation „Vereintes Land – drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall“ am 4. März 2019 in Berlin
Wie steht Deutschland 30 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer wirtschaftlich da? Eine neue Veröffentlichung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zieht Bilanz, wie sich die Bundesrepublik im internationalen Vergleich entwickelt hat, wie es um die innere Einheit des Landes bestellt ist – und welche Herausforderungen noch zu meistern sind.
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28.01.2019 • 2/2019
Wissenschaftsrat stimmt IWH-Erweiterung zu
Der Wissenschaftsrat befürwortet die Gründung einer neuen Abteilung am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Mit zusätzlichen Forschenden und einem neuen Ansatz will das Institut untersuchen, welche Auswirkungen das Zusammenspiel von unterschiedlichen staatlichen Eingriffen in Finanz- und Arbeitsmärkte auf die Gesamtwirtschaft hat.
Reint E. Gropp
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Indirekte Effekte von als unfair wahrgenommenem Arbeitgeberverhalten auf die Produktivität von Beschäftigten
Sabrina Jeworrek
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2018
Abstract
Jede Organisation, die darüber nachdenkt zu restrukturieren, Löhne zu kürzen oder Angestellte zu entlassen, sollte auch über mögliche Reaktionen der persönlich nicht betroffenen Arbeitnehmer nachdenken. Dieser Beitrag präsentiert Ergebnisse eines Feldexperiments. Es offenbart, dass die als unfair wahrgenommene Handlung des Arbeitgebers – in diesem Fall die Entlassung von Arbeitskollegen – die anschließende Produktivität der nicht direkt betroffenen Arbeitskräfte mindert. Als Teil des Experiments antizipierten erfahrene Personalmanager zwar im Durchschnitt erfolgreich die Konsequenzen unfairen Arbeitgeberverhaltens auf nicht betroffene Arbeitnehmer, einzeln lagen sie jedoch oft daneben.
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28.05.2018 • 13/2018
Einladung zum Workshop „Europäische Wirtschaft stärken – Forschungsergebnisse aus dem Leibniz-Forschungsverbund ‚Krisen einer globalisierten Welt‘“
Im Rahmen des Leibniz-Forschungsverbunds „Krisen einer globalisierten Welt“ organisiert das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) gemeinsam mit dem ZEW, Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Workshop, der sich den Fragen zur Zukunft des internationalen Handels und der europäischen Integration widmet.
Oliver Holtemöller
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Warum gibt es Widerstand gegen Betriebsräte?
Steffen Müller
Wirtschaft im Wandel,
No. 2,
2018
Abstract
Die jüngere ökonomische Forschung stellt der betrieblichen Mitbestimmung z. B. im Hinblick auf ihre Effekte auf Produktivität, Löhne und Gewinne insgesamt ein positives Zeugnis aus. Dies macht den Widerstand von Arbeitgebern gegen Betriebsräte erklärungsbedürftig. Da Mitbestimmung die unternehmerische Freiheit einschränkt, wird vielfach vermutet, dass Arbeitgeber bereit sein könnten, positive Effekte der Mitbestimmung im Gegenzug für größere Handlungsspielräume zu opfern. Unser Beitrag zeigt auf Basis einer Literaturauswertung, dass, jenseits der durchschnittlich positiven Beurteilung durch die Forschung, Mitbestimmung in vielen Betrieben keine positiven ökonomischen Folgen hat. Da das Gewicht solcher Betriebe in den Arbeitgeberverbänden stark ist, kann die ablehnende Haltung der Arbeitgeberverbände auch aus profitmaximierendem Kalkül seiner Mitglieder erklärt werden.
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29.03.2018 • 6/2018
Ostdeutsche Flächenländer können mit westdeutschem Wirtschaftswachstum nicht mithalten
Deutschlands Wirtschaft ist im Jahr 2017 um stolze 2,2% gewachsen. Bei näherem Hinsehen offenbart sich aber schnell: Die Wachstumszahlen von Bundesländern wie Bayern (+2,8%), Bremen (+3,3%) und Niedersachsen (+2,5%) verheißen deutlich mehr als die der ostdeutschen Flächenländer, beispielsweise die Sachsens (+1,4%) und vor allem Sachsen-Anhalts (0,8%), wie die heute vorgelegten BIP-Wachstumszahlen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL) für 2017 zeigen. Damit geht die Schere zwischen Ost- und Westdeutschland nicht weiter zu. „Der Aufholprozess stagniert; die ostdeutschen Länder sollten ihre Wirtschaftspolitik mehr auf die bessere Qualifizierung der Erwerbstätigen und Innovationen ausrichten“, so Oliver Holtemöller, Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und Leiter der Abteilung Makroökonomik.
Oliver Holtemöller
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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