Das Finanzierungsproblem ist das Anreizproblem
Ingmar Kumpmann
Netzwerk Grundeinkommen (Internetplattform),
2008
Abstract
Das Hauptproblem der Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens sind dessen Effekte auf die Anreize für Arbeit, Investitionen, Bildung und Innovationen.
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Growth versus Equalisation? An Examination of Strategies for Regional Policy in the Czech Republic, Hungary and Poland after EU Accession
Gerhard Heimpold
Jahrbuch für Regionalwissenschaft,
No. 1,
2008
Abstract
Im Beitrag wird am Beispiel der drei neuen Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) - Tschechische Republik, Ungarn und Polen - untersucht, wie dort in der Phase nach dem EU-Beitritt im Rahmen der verfolgten regionalpolitischen Strategien das Verhältnis zwischen Wachstums- und Ausgleichsziel ausgestaltet wurde. Die Untersuchung betrifft den Einsatz der EU-Strukturfonds-Mittel für regionalpolitische Zwecke im Zeitraum 2004-2006 und gibt einen Ausblick auf die Förderperiode 2007 bis 2013. Trotz gewisser im Detail sichtbarer Unterschiede bei der Gewichtung zwischen Wachstums- und Ausgleichziel verfolgen alle drei untersuchten Länder eine Doppelstrategie, die sowohl auf die Stärkung vorhandener Entwicklungspole als auch auf die Unterstützung der schwächsten Regionen ausgerichtet ist. In der begonnenen Förderperiode 2007-2013 könnte sich im Zusammenhang mit der Absicht, die EU-Strukturpolitik stärker in Einklang mit der Lissabon-Agenda zu bringen, Anreize für eine
ausgeprägtere Wachstumsorientierung in der Regionalpolitik der drei Länder ergeben.
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Adverse Anreize beim Hauptrefinanzierungsinstrument der EZB
Uwe Vollmer, Achim Hauck
External Publications,
2003
Abstract
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Determinanten des Sozialhilfebezugs – Ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung
Joachim Wilde
Schriften des IWH,
No. 23,
2006
Abstract
In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion wird die hohe Zahl von Sozialhilfeempfängern vor allem damit begründet, dass der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigkeit und Sozialhilfe zu gering sei. Folglich lohne es sich nicht zu arbeiten. Eine statistische Absicherung dieser Aussage fehlt jedoch ebenso wie die Einbeziehung alternativer Anreizfaktoren in eine multiple Analyse. Darüber hinaus kann das Argument nicht erklären, warum ein hoher Anteil derjenigen Haushalte, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, diesen nicht geltend macht. Die vorliegende Untersuchung schließt diese Lücken. Zum einen wird ein neues theoretisches Konzept der Anreizethik entwickelt und gemeinsam mit der Lohnabstandshypothese geprüft. Zum anderen werden bei der Analyse der Nichtinanspruchnahme methodische Schwächen der bisherigen Analysen beseitigt. Übertragen auf die Hartz IV-Reform lassen die Ergebnisse erwarten, dass die Nichtinanspruchnahme der Sozialleistung zurückgehen wird, während sich die Anreize zur Überwindung des Bezugs z. T. sogar verschlechtert haben.
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How good are German water suppliers? – Critical remarks on the “industry image of the German water industry” – a comment
Peter Haug
Wirtschaft im Wandel,
No. 4,
2006
Abstract
Seit längerem bestehen in Deutschland Zweifel an der Effizienz des vorwiegend kommunalen Wasser- und Abwassersektors. Hinzu kommt, daß – zumindest hinsichtlich kaufmännischer Daten – keine amtlichen Erhebungen oder sonstigen allgemein zugänglichen Datenquellen für diesen Bereich existieren und somit die wasserwirtschaftlichen Verbände ein „Datenmonopol“ besitzen. Von verschiedenen Seiten, z. B. im sog. „Ewers-Gutachten“ aus dem Jahr 2001, wurde daher eine erhöhte Transparenz der Wasserwirtschaft als Anreiz zur Effizienzsteigerung angemahnt, insbesondere über obligatorische und öffentliche Leistungsvergleiche der Wasserversorger á la Niederlande.
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The German acknowledgement and accreditation system facing new challenges
Ulrich Blum, Isabelle Jänchen
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2006
Abstract
Die Konformitätsbewertung von Produkten und Leistungen, insbesondere die Zertifizierung bestimmter Qualitätseigenschaften, spielt in der modernen Wirtschaft zur Erzeugung von Markttransparenz, die der Wettbewerb allein nicht zu leisten vermag, eine große Rolle. Die Bundesregierung hat sich die Aufgabe gestellt, das deutsche Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystem zu reformieren und dabei insbesondere den Unterschied zwischen einem gesetzlich geregelten und einem nichtgeregelten, also weitgehend privat organisierten Bereich aufzugeben. Dies soll geschehen, um den Vorgaben des „new approach“, also der Begünstigung von privaten Aktivitäten im Rahmen der Liberalisierung unter dem Dach klarer Normvorgaben, wie die Europäische Kommission dies im Lissabon-Protokoll fordert, zu ermöglichen. Wird eine Zertifizierungsleistung wettbewerbsmäßig erbracht, so besteht die Gefahr einer Qualitätsverschlechterung, weil der Wettbewerbsdruck Preise erodiert und damit eine Leistungsanpassung nach unten erzwingt. Dieser „race to the bottom“ muß im Rahmen eines Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystems auf privatwirtschaftlicher Basis verhindert werden. Aus diesem Grund müssen ökonomische Anreize gesetzt werden, die es erlauben, Qualität von Nichtqualität unterscheidbar zu machen. Der Artikel führt aus, wie die Rahmenbedingungen der Akkreditierung in Deutschland verändert und welche ökonomischen Anforderungen an das System gestellt werden. Dabei ist es erforderlich, den Konformitätsbewertungsstellen die Freiheit zu geben, sich strategisch so aufzustellen, daß sie die Reputation ihrer Leistung signalisieren können.
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Investivlöhne - Ein Instrument, kein Ziel
Joachim Ragnitz
External Publications,
No. 2,
2006
Abstract
In diesem Beitrag zum "Zeitgespräch" werden Vor- und Nachteile verschiedener Investivlohnmodelle diskutiert. Ergebnis ist, daß Gewinnbeteiligungsmodelle als Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung bei entsprechender Ausgestaltung sinnvoll sein können. Kapitalbeteiligungsmodelle hingegen weisen mehr Nachteile als Vorteile auf. Alles in allem wird dafür plädiert, die Entscheidung über die Einführung von Investivlöhnen den Tarifvertragsparteien zu überlassen und keine finanziellen Anreize zu deren Implementation zu setzen.
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Die „gerechte“ Strafe im Kartellverfahren
Ulrich Blum, Nicole Steinat, Michael A. Veltins
Wirtschaft im Wandel,
No. 8,
2005
Abstract
Im Zuge der 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei nachgewiesenen Verstößen gegen das Kartellverbot drastisch erhöht. Damit soll in erster Linie einer verminderten Kontrolldichte Rechnung getragen werden. Die Höhe der Geldbuße kann nunmehr bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres betragen. Jedoch bedeutet dies für einige Unternehmen das wirtschaftliche Aus, da mit der Geldbuße ihr gesamtes Eigenkapital abgeschöpft würde. Dies ist aber wettbewerbspolitisch nicht erwünscht. Aber ein Kartellvergehen ist auch kein Kavaliersdelikt und muß entsprechend bestraft werden. Schließlich würden sonst falsche Anreize gesetzt werden, und Unternehmen würden vermehrt illegale Kartelle bilden. Die Behörden stehen somit vor dem Dilemma eine gerechte Strafe zu finden.
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Dezentralisierung im Bereich der Regionalpolitik: Möglichkeiten und räumliche Konsequenzen
Martin T. W. Rosenfeld
Das föderative System in Deutschland – Bestandsaufnahme, Reformbedarf und Handlungsempfehlungen aus raumwissenschaftlicher Sicht,
2005
Abstract
Der Beitrag untersucht, welche Effekte zu erwarten sind, wenn es – ausgehend von der heutigen starken Zentralisierung in der deutschen und europäischen Regionalpolitik – zu einer Annäherung an eine weitgehend dezentralisierte Regionalpolitik käme. Bei der Beihilfenkontrolle sollte eine zentrale Zuständigkeit erhalten bleiben. Ein Abbau der EU-Zuständigkeit für die Festlegung von Förderinstrumenten hätte Nachteile, weil die deutsche Regionalpolitik derzeit eine geringere instrumentelle Vielfalt zulässt als die EU. Hinsichtlich der Entscheidung über die Verwendung von regionalpolitisch motivierten Finanztransfers spricht alles für Dezentralisierung. Dies setzt voraus, dass die Förderregionen über den Erfolg ihrer Maßnahmen Rechenschaft ablegen müssen, und dass die Anreize der dezentralen Akteure für wachstumsfördernde Maßnahmen erhöht werden.
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Der wirtschaftliche Vorteil im Kartellrecht
Ulrich Blum, Michael A. Veltins
WISU - Das Wirtschaftsstudium,
No. 5,
2005
Abstract
Mittels der Abschöpfung eines "Wirtschaftlichen Vorteils" im Rahmen von Kartellstrafen sollen gleichermaßen im Sinne einer Bebußung negative Anreize für wettbewerbswidriges Handeln gesetzt und hierdurch aufgetretene Wettbewerbsvorteile ausgeglichen werden. Dabei ist die ökonomische Feststellung eines Kartells wissenschaftlich äußerst schwierig und die Möglichkeiten einer genauen Bestimmung hieraus entstandener eventueller Vorteile sind problematisch. Der Beitrag führt in die theoretischen Grundlagen der Identifikation eines wirtschaftlichen Vorteils ein, zeigt mögliche Modellformulierungen auf und wertet diese am Beispiel des aktuellen Zementverfahrens aus, um die erheblichen Probleme einer Wettbewerbsbehörde zu verdeutlichen, eine ökonomisch klare Beweisführung bereitzustellen.
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