Evaluation of Place-based Policies
Evaluation of Place-based Policies An important part of IWH-CEP's work is the...
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Centre for Evidence-based Policy Advice
Centre for Evidence-based Policy Advice (IWH-CEP) ...
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Zu den betrieblichen Effekten der Investitionsförderung im Rahmen der deutschen Regionalpolitik
Matthias Brachert, Eva Dettmann, Mirko Titze
Wirtschaft im Wandel,
No. 1,
2020
Abstract
Die Wirtschaft in den Industrieländern unterliegt einem ständigen Anpassungsdruck. Wichtige aktuelle Treiber des Strukturwandels sind vor allem die Globalisierung, der technologische Fortschritt (insbesondere durch Digitalisierung und Automatisierung), die Demographie (durch Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung) und der Klimawandel. Von diesem Anpassungsdruck sind jedoch die Regionen in Deutschland sehr unterschiedlich betroffen. Regionalpolitik verfolgt das Ziel, Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Regionen, die ohnehin durch Strukturschwächen gekennzeichnet sind. Die aktuelle Regionalförderung in Deutschland basiert im Wesentlichen auf der Förderung von Investitionen von Betrieben und Kommunen. Die Evaluierung dieser Programme muss integraler Bestandteil der Regionalpolitik sein – schließlich stellt sich immer die Frage nach einer alternativen Verwendung knapper öffentlicher Mittel. Eine Pilotstudie für Sachsen-Anhalt zeigt, dass die im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Investitionszuschüsse einen positiven Effekt auf Beschäftigung und Investitionen der geförderten Betriebe haben; bei den Investitionen allerdings nur für die Dauer des Projekts. Effekte der Förderung auf Umsatz und Produktivität von Betrieben in Sachsen-Anhalt waren nicht nachweisbar.
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Expertisen zur Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Sachsen-Anhalt
Matthias Brachert, Claudia M. Buch, Eva Dettmann, Gerhard Heimpold, Mirko Titze, Antje Weyh
IWH Online,
No. 2,
2018
Abstract
Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) haben eine hohe Bedeutung im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Ziele der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt umfassen den Aufbau einer breitgefächerten, modernen Wirtschaftsstruktur, die Modernisierung und Erneuerung des Kapitalstocks, die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die vorliegenden drei Expertisen evaluieren diese Förderung mit Blick auf die GRW-Landesregeln, den Zusammenhang zwischen den wirtschaftspolitischen Maßnahmen und deren Wirkung sowie die Beschäftigungseffekte als einen Schwerpunkt der gewerblichen Förderung.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
No. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Der demographische Wandel und kommunale Investitionen
Martin Altemeyer-Bartscher, Reint E. Gropp, Peter Haug
IWH Online,
No. 1,
2017
Abstract
Die Investitionstätigkeit der Kommunen in Deutschland hängt im Wesentlichen von der örtlichen Finanzkraft ab und weist daher eine erhebliche räumliche Streuung auf. Doch gewisse regionale Unterschiede bei den Investitionen sind durchaus angemessen, wenn man die zukünftigen Nutzungsintensitäten der überwiegend langfristig angelegten Infrastrukturausstattung berücksichtigt. Da vor allem dort mehr investiert wird, wo die Nutzungsintensität in den kommenden Jahren wächst, fallen die regionalen Unterschiede bei den kommunalen Investitionsausgaben nicht so stark ins Gewicht. Die Gefahr, dass Kommunen mit geringer Ertragskraft in einen Teufelskreis geraten, in dem ausbleibende Investitionen primär einen Verlust an Standortattraktivität verursachen, scheint – wenn überhaupt – nur in Einzelfällen gegeben. Hingegen ist vielerorts eine Trägheit bei der Anpassung der Investitionen an eine neue demographische Situation zu beobachten. So investieren einige finanzstarke, schrumpfende Kommunen im Hinblick auf die abnehmenden Nutzungsintensitäten relativ viel in ihre Infrastruktur, währenddessen zahlreiche wachsende Orte ihre Kapazitäten unzureichend erweitern. Investitionszuschüsse sollten weniger an die gegenwärtige Bevölkerung, sondern vielmehr an die erwartete zukünftige Bevölkerungsentwicklung gekoppelt werden. Damit könnte die Effizienz der kommunalen Investitionen deutlich erhöht werden.
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25.11.2010 • 65/2010
Investitionszuschüsse: Überregionalen Absatz als Förderkriterium beibehalten
Der Investitionszuschuss ist seit 1969 eines der wichtigsten Instrumente der Regionalförderung für strukturschwache Regionen in Deutschland, besonders auch im Rahmen des „Aufbau Ost“. Aktuell wird über die zukünftige Gestaltung des Investitionszuschusses kontrovers diskutiert. Kritisiert wird unter anderem, dass die Förderung nur Unternehmen zugutekommt, die ihre Produkte überregional absetzen. Eine neue Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zeigt: Der Vorwurf, kleine Unternehmen würden auf diese Weise von der Förderung ausgeschlossen, trifft nicht zu. Vielmehr ist die Branche entscheidend. Die Autoren plädieren für die Beibehaltung des Kriteriums des überregionalen Absatzes: Es ist einfach anzuwenden und steht im Einklang mit modernen regionalökonomischen Erkenntnissen (überregionale Wettbewerbsfähigkeit, Einbindung in überregionale Wissensnetze).
Investitionszuschüsse nur bei Schaffung von Arbeitsplätzen? Schlussfolgerungen aus der Förderung eines Investitionsprojektes über die Gemeinschaftsaufgabe im Land Brandenburg
Mirko Titze
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik,
2009
Abstract
The Joint Task “For the Improvement of the Regional Economic Structure“ is one of the most important Instruments of the German regional policy. This instrument is applied in regions with strong structural problems and aims to reduce unemployment. The instruments institutional framework demands the creation of additional permanent posts. This paper explores that these requirements can provoke inefficient combinations of production factors. The reasons for that problem can be seen in market failures as well as political disappointments. The government of each federal state has an incentive to demand permanent posts as much as possible because public revenue can equal the government expenditures after a relative short time period due to employment and production effects. The institutional framework of the German financial equalization scheme between the federal states contributes to that problem too - the expenditures for subsidization can be balanced by perequations paid by the other federal states.
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Umweltpolitische Ziele in der Regionalpolitik: Förderinstrument nicht überfrachten – ein Kommentar
Mirko Titze
Wirtschaft im Wandel,
No. 3,
2009
Abstract
Jede Gesellschaft basiert auf Grundwerten, die von der Politik in Ziele umgesetzt werden. Dies trifft auch auf die Wirtschaftspolitik zu, die typischerweise vor der Herausforderung steht, ein ganzes Zielbündel umzusetzen. Hier kann es vorkommen, dass gewisse Konflikte zwischen den zu erreichenden Zielen existieren. Im vorliegenden Fall stehen die Investitionszuschüsse, die von den Ländern im Rahmen der Regionalförderung für förderfähige Investitionsvorhaben ausgereicht werden, im Mittelpunkt der Diskussion. Spezifische Selektionskriterien bestimmen die Höhe des Zuschusses, beispielsweise der Standort (Agglomeration oder Peripherie, Stand der wirtschaftlichen Entwicklung), die Unternehmensgröße (Großunternehmen, Mittelstand), die Präferenzen des Landes usw. Einige Länder sind heute dazu übergegangen, die Ausgabe von Investitionszuschüssen an das Erreichen von Sekundärzielen zu knüpfen, z. B. die Schaffung von Ausbildungsplätzen, das Durchführen von Forschung und Entwicklung, die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und das Erreichen von Umweltschutzzielen.
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