Ungarn: Keine weiche Landung in den europäischen Wechselkursmechanismus
Ibolya Mile
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2004
Abstract
Ungarn ist das einzige EU-Beitrittsland, das, und zwar seit Oktober 2001, ein Wechselkursband besitzt, das dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems formal entspricht. Damit soll nach dem Beitritt zur EU ein möglichst reibungsloser Übergang, d. h. eine „weiche Landung“ in den europäischen Wechselkursmechanismus vorbereitet werden. Bei der Einführung des Bandes lag jedoch die Inflationsrate weit über dem Maß, das mit einer festen Parität gegenüber dem Euro auf mittlere Frist vereinbar gewesen wäre. Zudem hat die Zentralbank seit Ende 2002 Schwierigkeiten, den Wechselkurs innerhalb des Bandes zu stabilisieren. Die ergriffenen Maßnahmen umfassten Interventionen auf dem Devisenmarkt, Zinsanpassungen und eine Korrektur der Zentral-parität. Darin zeigt sich eine Anfälligkeit der Strategie einer „weichen Landung“ gegenüber internationalen Kapitalströmen, wenn eine Koordinierung der Geld- und Finanzpolitik fehlt, der Staatshaushalt aus dem Ruder läuft (5,6% Defizit am BIP 2003) und das Leistungsbilanzdefizit zunimmt (auf 6,6% des BIP). Eine Änderung des Wechselkurssystems oder erneute Korrekturen der Parität so kurz vor einem Beitritt zur EU sind jedoch nicht zu empfehlen. Sie könnten die Glaubwürdigkeit der Nationalbank weiter unterminieren. Eine möglichst sofortige und gleichzeitig erfolgreiche Teilnahme am Wechselkursmechanismus erfordert deshalb Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Defizite im Staatshaushalt und in der Leistungsbilanz.
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Die wirtschaftliche Lage Rußlands (Elfter Bericht des DIW Berlin, IfW Kiel und IWH Halle)
Forschungsreihe,
Nr. 9,
1997
Abstract
Der elfte Bericht in der Reihe der Rußland-Analysen, die das IWH zusammen mit dem DIW, Berlin, und dem IfW, Kiel, seit 1992 regelmäßig veröffentlicht, enthält wie in den Vorjahren eine Prognose der laufenden wirtschaftlichen Entwicklung 1997 und 1998 sowie tiefergehende Untersuchungen von Teilaspekten. Die Institute erwarten für 1997 keinen weiteren Rückgang des Bruttoinlandsprodukts und für 1998 ein Wirtschaftswachstum von 2 vH. Damit würde Rußland das erste Mal seit 1992 keine weitere Schrumpfung seiner Wirtschaftsleistung aufweisen. Aber auch diese Prognose ist konditioniert. Die Institute haben bereits in ihren früheren Veröffentlichungen auf die zentrale Rolle institutioneller Reformen für die wirtschaftliche Entwicklung hingewiesen. Zwar sind im Jahre 1997 Fortschritte auf diesem Gebiete gemacht worden. Allerdings bleiben nach wie vor erhebliche institutionelle Defizite. Der elfte Rußland-Bericht untersucht eines der traditionell besonders schwierigen Bereiche: die Mängel des Insolvenzrechts und den fehlenden politischen Willen in der Anwendung bestehender Regelungen. Mit den institutionellen Reformen im Bereich der Kapitalmarktliberalisierung sind sogar neue Herausforderungen auf die russische Wirtschaftspolitik hinzugekommen. Die erstmals temporär positiven Kapitalzuflüsse und die sich gegen Ende des Jahres wieder abzeichnende Umkehr der Kapitalströme war Anlaß, die Gefahr einer Zahlungsbilanzkrise und die Notwendigkeit einer geeigneten Bankenreform zu analysieren. Schließlich werden die Beziehungen Rußlands zur Europäischen Union einer weitergehenden Analyse unterzogen, wobei vor allem die institutionelle und rechtliche Anpassung an EU-Normen und Gemeinschaftsrecht im Vordergrund stehen.
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