Folgen von Arbeitsplatzverlusten: Vor allem aus Großbetrieben entlassene Arbeitnehmer müssen deutliche Lohneinbußen hinnehmen
Daniel Fackler, Steffen Müller, Jens Stegmaier
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2018
Abstract
Schließungen und Massenentlassungen großer Unternehmen stoßen aufgrund der damit verbundenen Folgen für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist auf breites öffentliches Interesse. Tatsächlich zeigt sich, dass die Verdienstausfälle betroffener Arbeitnehmer – bestehend aus Lohneinbußen bei späterer Wiederbeschäftigung und Beschäftigungsausfällen – deutlich mit der Größe des entlassenden Betriebs zunehmen. Dies liegt vor allem daran, dass aus Großbetrieben entlassene Arbeitnehmer im Gegensatz zu denen, die einen Arbeitsplatz in kleinen Betrieben verlieren, deutliche Lohneinbußen hinnehmen müssen, weil sie danach oft in kleineren und schlechter bezahlenden Betrieben beschäftigt sind. Zwar erleiden auch aus Kleinbetrieben entlassene Arbeitnehmer deutliche Verdienstausfälle, ihre Lohneinbußen sind aber geringer. Sie können sich bei der Entlohnung sogar verbessern, sofern sie das Glück haben, eine Anstellung in einem Großbetrieb zu finden.
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31.07.2018 • 16/2018
Fairness lohnt sich doch
Wenn Betriebe willkürlich den Lohn kürzen, sinken Motivation und Produktivität der Beschäftigten – klar. Weniger offensichtlich hingegen: Beschäftigte werden auch dann unproduktiver, wenn nicht sie, sondern die Kolleginnen und Kollegen unfair behandelt werden. Das stellte jetzt eine Forschungsgruppe um Sabrina Jeworrek am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) fest.
Sabrina Jeworrek
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Indirekte Effekte von als unfair wahrgenommenem Arbeitgeberverhalten auf die Produktivität von Beschäftigten
Sabrina Jeworrek
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2018
Abstract
Jede Organisation, die darüber nachdenkt zu restrukturieren, Löhne zu kürzen oder Angestellte zu entlassen, sollte auch über mögliche Reaktionen der persönlich nicht betroffenen Arbeitnehmer nachdenken. Dieser Beitrag präsentiert Ergebnisse eines Feldexperiments. Es offenbart, dass die als unfair wahrgenommene Handlung des Arbeitgebers – in diesem Fall die Entlassung von Arbeitskollegen – die anschließende Produktivität der nicht direkt betroffenen Arbeitskräfte mindert. Als Teil des Experiments antizipierten erfahrene Personalmanager zwar im Durchschnitt erfolgreich die Konsequenzen unfairen Arbeitgeberverhaltens auf nicht betroffene Arbeitnehmer, einzeln lagen sie jedoch oft daneben.
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15.05.2018 • 11/2018
IWH-Tarif-Check: Im Baugewerbe wird künftig auch real deutlich mehr gezahlt: Starker Anstieg der Tariflöhne, ostdeutsche Beschäftigte holen aber nicht weiter auf
Nach monatelangen Tarifverhandlungen gibt es für die rund 800 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen Schlichterspruch – und die bislang höchste Tariflohnvereinbarung Deutschlands in diesem Jahr: Die Beschäftigten im Tarifgebiet West bekommen zum 1. Mai 2018 5,7% mehr Lohn und insgesamt drei Einmalzahlungen: im November diesen Jahres 250 Euro, im Juni 2019 600 Euro und im November 2019 noch einmal 250 Euro. Im Tarifgebiet Ost steigen die Tariflöhne ab Mai 2018 sogar um 6,6% und im Juni 2019 dann um 0,8%. Dazu kommt eine Einmalzahlung im November 2019 in Höhe von 250 Euro je Beschäftigten. Doch wie viel vom Plus bleibt den Bauarbeitenden wirklich? Das IWH hat die realen Einkommenszuwächse berechnet.
Oliver Holtemöller
Birgit Schultz
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19.04.2018 • 9/2018
IWH-Tarif-Check: Auch real steigen die Einkommen im öffentlichen Dienst kräftig. Reale Netto-Lohnzuwächse bei den Beschäftigten von Bund und Kommunen in den nächsten Jahren
Der neue Tariflohnabschluss verheißt Positives für die 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen: Rückwirkend zum 01.03.2018 erhalten sie 3,2%, ab dem 01.04.2019 weitere 3,1% und zum 01.03.2020 nochmals 1,1% mehr Lohn. Die Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 6 erhalten zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.
Oliver Holtemöller
Birgit Schultz
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Betriebsräte und andere Formen der betrieblichen Mitarbeitervertretung – Substitute oder Komplemente?
Stefan Ertelt, Boris Hirsch, Claus Schnabel
Industrielle Beziehungen,
Nr. 3,
2017
Abstract
Der Beitrag untersucht anhand des IAB-Betriebspanels (2004-2013) die Verbreitung, Entwicklung und Interdependenz von Betriebsräten und anderen, meist betriebsinitiierten Formen der Mitarbeitervertretung (wie z.B. Runde Tische). In der Privatwirtschaft sind Betriebsräte gleich häufig zu finden wie andere Mitarbeitervertretungen, doch kommt eine gleichzeitige Existenz beider Gremien in einem Betrieb kaum vor. Ökonometrische Analysen mit rekursiven Probit-Modellen verdeutlichen, dass z.T. unterschiedliche Faktoren das Vorhandensein dieser alternativen Formen der Mitarbeitervertretung erklären und dass bezüglich ihrer Existenz, Gründung und Auflösung Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen negativ miteinander korrelieren. Dies deutet darauf hin, dass zwischen beiden Formen der Arbeitnehmerpartizipation eine überwiegend substitutive Beziehung besteht.
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28.06.2016 • 28/2016
Der Mindestlohn steigt deutlich stärker als Preise und Produktivität
Die Mindestlohnkommission hat am heutigen Tag beschlossen, dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 01.01.2017 um 4% auf 8,84 Euro steigen soll. Dieser Anstieg liegt deutlich über dem Anstieg der Lebenshaltungskosten und dem Produktivitätsfortschritt. Daher verschlechtert sich die Profitabilität betroffener Unternehmen noch einmal spürbar.
Oliver Holtemöller
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27.04.2016 • 17/2016
Höheres Renteneintrittsalter würde gesetzliche Rentenversicherung langfristig stabiler machen
Die Deutschen werden immer weniger und immer älter – das stellt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) vor große Herausforderungen. Drei Stellschrauben stehen zur Verfügung, um diesem demographischen Problem entgegenzuwirken: das Anheben des Beitragssatzes zur GRV, das Absenken des Rentenniveaus oder die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Eine Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) legt nahe, dass die Deutschen langfristig später in Rente gehen sollten.
Oliver Holtemöller
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17.02.2016 • 6/2016
Nach Einführung des Mindestlohns: Höherer Stundenlohn, aber geringere Arbeitszeit bei Ungelernten
Ein Jahr nach Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro brutto je Stunde ist die Diskussion über die Beschäftigungseffekte dieser Maßnahme in vollem Gange. Die momentan verfügbaren Daten deuten zwar nicht darauf hin, dass Arbeitsplätze in großem Umfang weggefallen sind, aber die wöchentliche Arbeitszeit Ungelernter ist in vom Mindestlohn besonders betroffenen Bundesländern gesunken.
Oliver Holtemöller
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Zu den Auswirkungen der Migration auf den ostdeutschen Arbeitsmarkt
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2015
Abstract
Die starken Migrationsprozesse beeinflussen zunehmend auch den ostdeutschen Arbeitsmarkt. Die Zuwachsraten bei der Zahl der Beschäftigten, den Arbeitslosen sowie den Leistungsbeziehern nach SGB II vor allem aus den mittel- und osteuropäischen Staaten mit Arbeitnehmerfreizügigkeit, den von der europäischen Schulden- und Vertrauenskrise besonders schwer betroffenen Ländern Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie den Asylherkunftsländern sind gegenwärtig sehr hoch und liegen in der gleichen Größenordnung wie in Westdeutschland. Die Anteile von Migranten an der Bevölkerung und an relevanten Arbeitsmarktgrößen sind allerdings in Ostdeutschland erheblich niedriger als in Westdeutschland.
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