Für einen nachhaltigen Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung
Ingmar Kumpmann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2007
Abstract
Angesichts der aktuellen Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) plant die Bundesregierung eine neue Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 4,2% auf 3,3% des Bruttolohns. Diskutiert wird auch ein noch weitergehender Schritt. Allerdings sind kurzfristig entstehende Budgetüberschüsse der BA kein hinreichender Grund für eine Beitragssenkung. Vielmehr würde durch eine stärkere Beitragssenkung im jetzigen Aufschwung die Gefahr einer neuen Beitragserhöhung in der nächsten Krise entstehen.
Die Arbeitslosenversicherung federt den Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust ab und stabilisiert so in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs die Kaufkraft. Um diesen konjunkturell antizyklischen Effekt zu erhalten und die Planungssicherheit der Unternehmen zu verbessern, ist ein zyklusübergreifend stabiler Beitragssatz anzustreben. Die Kombination aus zyklisch schwankenden Ausgaben und konstantem Beitragssatz führt dazu, daß die Arbeitslosenversicherung im Aufschwung Überschüsse erzielt, die sie zur Finanzierung von Defiziten im Abschwung benötigt und die deshalb weder durch Beitragssenkungen noch Ausgabensteigerungen zunichte gemacht werden dürfen. Zu fragen wäre allerdings, ob z. B. durch die zurückhaltende Lohnpolitik oder die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre die Arbeitslosigkeit nicht nur konjunkturell, sondern zyklusübergreifend gesunken und dadurch eine Beitragssenkung zu rechtfertigen ist. Dies ist derzeit noch schwer zu beurteilen und in der arbeitsmarktpolitischen Debatte umstritten. Deshalb sollte eine stärkere Beitragssenkung erst vorgenommen werden, wenn sich im nächsten konjunkturellen Abschwung zeigt, daß diese nachhaltig finanzierbar ist. Eine Beitragssenkung zu dem Zweck, versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern finanzieren zu lassen, ist grundsätzlich erstrebenswert, müßte aber zur Gegenfinanzierung mit einer entsprechenden Steuererhöhung kombiniert werden. Aufgrund dieser Überlegungen ist eine Beitragssenkung unter einen Satz von etwa 3,9% derzeit als problematisch einzustufen.
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Paradigmenwechsel im europäischen Wettbewerbsrecht
Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2007
Abstract
Seit einigen Jahren hat sich im europäischen Wettbewerbsrecht ein Paradigmenwechsel vollzogen, der wesentlich durch die US-amerikanische Wettbewerbspolitik beeinflußt wurde. Während bislang vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht Einfluß auf die Entwicklungen in Europa hatte, tritt nunmehr das amerikanische System an diese Stelle. So wird das Verhalten von Unternehmen stärker an ökonomischen Merkmalen und weniger an formaljuristischen Kriterien ausgerichtet. Diese Einbindung eines „more economic approach“ zeigt sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in Rechtsanwendung und Rechtsprechung.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Reformen auf der Gesetzgebungsseite sowie deren Auswirkungen in Bezug auf zweiseitig wettbewerbsbeschränkende Handlungen, also Kartelle. So ist beispielsweise die Kronzeugenregelung zu einem der wichtigsten Instrumente der europäischen Wettbewerbspolitik geworden. Doch auch die im vergangenen Jahr grundlegend reformierte Berechnungsmethode für Geldbußen wird die Sanktionsmöglichkeiten stärker als bisher ausschöpfen. Dennoch unterscheiden sich das amerikanische und das europäische Wettbewerbsrecht noch in wesentlichen Punkten. So existiert auf europäischer Ebene noch nicht die Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Kartellen und somit zur Verhängung von Gefängnisstrafen. Einzelne europäische Staaten, beispielsweise Großbritannien, sind diesen Weg aber bereits gegangen.
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Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen: Zentralisierung bringt nicht nur Effizienzvorteile
Peter Haug, Claus Michelsen
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2007
Abstract
Im Zusammenhang mit der Positionierung von Städten und Gemeinden im Standortwettbewerb stellt sich die Frage, ob die existierenden kommunalen Verwaltungsstrukturen den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden. Können etwa von den jüngst vom Land Sachsen-Anhalt eingeleiteten Gemeindegebietsreformen – mit dem Ziel einer stärker zentralisierten Verwaltungsstruktur – eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz der kommunalen Leistungserstellung erwartet werden?
Die Theorie des fiskalischen Föderalismus und die neue Institutionenökonomik lassen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Vorteilhaftigkeit zentralisierter Gemeindestrukturen zu. Die hier präsentierten Ergebnisse einer Querschnittsanalyse (Mittelwertvergleich, Regressionsanalyse) der Ausgaben und des Personalbestands für verschiedene Aufgabenbereiche aller kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt bestätigen dies: Signifikante Kostenvorteile der Einheitsgemeinden gegenüber den Verwaltungsgemeinschaften, d. h. von zentralisierten im Vergleich zu eher dezentral organisierten Verwaltungsformen, konnten nicht belegt werden. Mit Ausnahme des eher trivialen der höheren Ausgaben für Gemeinderäte und Bürgermeister in Verwaltungsgemeinschaften sind die festgestellten Kostenunterschiede in nicht unerheblichem Maß auf Unterschiede in der Siedlungsstruktur und weniger auf die Verwaltungsform zurückzuführen.
Selbst bei einer Beschränkung auf die reinen Bereitstellungskosten kommunaler Leistungen kann daher eine radikale Konzentration der sachsen-anhaltischen Gemeinden nicht befürwortet werden. Dies gilt umso mehr, wenn außerdem noch die nur schwer quantifizierbaren und mit dem Zentralisierungsgrad der kommunalen Ebene zunehmenden „Frustrationskosten“ sowie die Sanktions- und Kontrollkosten der Bürger berücksichtigt würden.
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Die Rolle von Kredit-Ratings im Rahmen der Bankenregulierung. Kredit-Ratings antizipieren Währungsrisiken unzureichend
Tobias Knedlik, Johannes Ströbel
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2007
Abstract
Bonitätsbewertungen durch Rating-Agenturen gewinnen durch die unter dem Stichwort Basel II diskutierten Reformvorschläge zur Bankenregulierung an Bedeutung. Insbesondere hängt das durch die Regulierung geforderte Mindesteigenkapital unter dem standardisierten Ansatz von Basel II von der Bewertung der Kreditrisiken durch externe Rating-Agenturen ab. Bonitätsbewertungen, speziell von souveränen Schuldnern, bestimmen damit wesentlich die Höhe des Mindesteigenkapitals von Banken. In der Vergangenheit haben Rating-Agenturen Währungskrisenrisiken systematisch unterschätzt. Diese sind jedoch für die Bewertung des Kreditausfallrisikos souveräner Schuldner wichtig. Die prozyklischen Effekte von Basel II entstehen vor allem dadurch, daß im Fall von Währungskrisen aufgrund der zu positiven Bewertung im Vorfeld der Krise schlagartig massive Herabstufungen notwendig werden. Diese Effekte können nur minimiert werden, wenn die währungskriseninduzierten Kreditausfallrisiken angemessen berücksichtigt werden. Die Kritik an der Methode der Rating-Agenturen, insbesondere an mangelnder Berücksichtigung neuerer Währungskrisenmodelle infolge der Asienkrisen von 1997/98, führte zu Reaktionen der Agenturen. So sagte z. B. Standard and Poor’s die Berücksichtigung mikroökonomischer Indikatoren zu, die bei aktuellen Krisen als Krisenfaktoren erkannt wurden. In der vorliegenden Arbeit wird anhand eines Beispiels untersucht, inwiefern sich empirische Anzeichen dafür erkennen lassen, daß mikroökonomische Indikatoren in der Praxis der Bonitätsprüfung beachtet werden. Das Ergebnis der empirischen Untersuchungen zeigt, daß traditionelle makroökonomische Indikatoren die Rating-Ergebnisse dominieren. In aktuellen Ratings können keine Anzeichen für eine stärkere Berücksichtigung von Mikro-Indikatoren gefunden werden. Es muß daher geschlußfolgert werden, daß, wie in der Wirtschaft im Wandel 8/2007 ausgeführt, auch weiterhin prozyklische, krisenverstärkende Effekte von Basel II ausgehen. Die Rating-Agenturen erfüllen bislang die Rolle als frühzeitige Antizipatoren für Währungskrisenrisiken unzureichend.
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IWH-Industrieumfrage im September 2007: Investitionsgüterproduzenten bestimmen anhaltendes Stimmungshoch
Cornelia Lang
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2007
Abstract
Die seit dem Frühjahr bestehende optimistische Einschätzung des Geschäftsklimas in der ostdeutschen Industrie setzt sich – wenn auch in abgebremster Form – im Herbst fort. Das zeigen die Ergebnisse der IWH-Industrieumfrage vom September unter rund 300 Unternehmen. Der Saldo der positiven und negativen Meldungen zur Geschäftslage ist seit der Juliumfrage nochmals um zwei Punkte angestiegen und überflügelt den entsprechenden Vorjahreswert sogar um elf Punkte. Nur 13 von 100 Unternehmen gaben weniger gute Urteile ab.
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Aktuelle Trends: Aktuelle Erweiterung des Bestands an Wohnbauten in Deutschland nicht von Dauer
Rolf Scheufele
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2007
Abstract
Seit dem Jahr 2000 waren die Wohnungsbauinvestitionen in Deutschland stark rückläufig. Diese Entwicklung hat sich 2006 umgekehrt. Aber auch zukünftig werden sich die Wohnungsbauinvestitionen nur schwach entwickeln. Das zeigt eine Vorausberechnung mit einem ökonometrischen Fehlerkorrekturmodell, mit dem die Wohnungsbauinvestitionen aus dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und aus der Einwohnerzahl erklärt werden. Unterstellt man die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnungc des Statistischen Bundesamts und schätzt die Entwicklung der Wohnungsbauinvestitionen mit Hilfe von drei Szenariend über die durchschnittliche Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, dann zeigt die Tendenz bei Betrachtung der beiden pessimistischeren Szenarien nach kurzem Anstieg wieder nach unten.
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2007
Abstract
Charakteristikum einer liberalen Marktwirtschaft ist die freie Preisbildung innerhalb eines Ordnungsrahmens. Regulierende Eingriffe erfolgen, um das Funktionieren dieses Systems zu gewährleisten. Oft aber ist es auch ihre Aufgabe, den Preismechanismus aus übergeordneten Gründen zu beschränken. Dies betrifft in historischer Sicht vor allem den Arbeitsmarkt, um Sozialstandards durchzusetzen. In den vergangenen Jahren wurden derartige Regelungen im Rahmen der Flexibilisierungsmaßnahmen auf nationaler Ebene häufig gelockert, um die Anreizkompatibilität der Arbeitsaufnahme im Bereich der unteren Lohngruppen zu verbessern. Der Wettbewerb der Systeme nämlich testete immer wieder die Effizienz des Ordnungsrahmens aus und strafte schlecht angepaßte Volkswirtschaften vor allem durch eine hohe Arbeitslosigkeit ab.
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IWH-Flash-Indikator IV. Quartal 2018 und I. Quartal 2019
Katja Heinisch
IWH-Flash-Indikator,
Nr. 4,
2018
Abstract
Die deutsche Wirtschaft hat im dritten Quartal 2018 einen deutlichen Dämpfer erhalten. Sie schrumpfte um 0,2%, nachdem sie in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich expandiert hatte. Der aktuelle IWH-Flash-Indikator deutet darauf hin, dass die wirtschaftliche Aktivität im vierten Quartal 2018 und ersten Quartal 2019 mit jeweils 0,2% langsam wieder Fahrt aufnehmen wird.
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IWH-Flash-Indikator I. Quartal und II. Quartal 2019
Katja Heinisch
IWH-Flash-Indikator,
Nr. 1,
2019
Abstract
Die deutsche Wirtschaft stagnierte im vierten Quartal 2018, nachdem das Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal um 0,2% zurückgegangen war. Der aktuelle IWH-Flash-Indikator deutet darauf hin, dass die Wirtschaft auch zu Beginn des Jahres 2019 noch keinen neuen Schwung bekommen hat. Im zweiten Quartal 2019 dürfte dann mit einem kleinen Plus von 0,1% langsam wieder Fahrt aufgenommen werden.
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Neue Orientierungen für die deutsche Raumentwicklungspolitik? – Bericht über einen Workshop im IWH
Gerhard Heimpold
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
Seit kurzem ist eine intensive Diskussion zur Frage im Gange, ob es bei der Raumentwicklungspolitik, also bei Politikmaßnahmen, mit denen bestimmte Regionen gezielt unterstützt werden, eine Neuorientierung zugunsten wachstumsstarker Regionen geben sollte. Daran schließt sich dann die zweite Frage an, ob und welche Unterstützung künftig die strukturschwachen, peripher gelegenen Regionen erhalten sollten. Die knappen öffentlichen Kassen, der verschärfte Wettbewerb der Regionen in Europa und die veränderten Bedingungen für die öffentliche Daseinsvorsorge in Räumen mit dramatischen Bevölkerungsrückgängen drängen nach Antworten auf die genannten Fragen. Das IWH bearbeitet zusammen mit der Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen (GEFRA), Münster, und dem Leibniz Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung (IRS), Erkner, im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung ein Forschungsprojekt zum Thema „Bundesstaatliche Ordnung und Bedeutung finanzieller Ausgleichssysteme für die Raumordnung“, das empirische Fundierungen zur Beantwortung der o. g. Fragen liefern soll. In der ersten Phase der Projektbearbeitung fand am 21. Juni 2005 ein Workshop statt, der den politischen Status quo räumlicher Ausgleichspolitik und eine Bestandsaufnahme vorliegender Forschungsergebnisse zum Gegenstand hatte. Eine stärkere Orientierung auf die wachstumsstarken Räume könnte bedeuten, an dort gegebenen Agglomerationsvorteilen anzuknüpfen bzw. Agglomerationsnachteile zu mildern. Für die Unterstützung von Agglomerationseffekten, denen in modernen regionalökonomischen Theorien große Bedeutung als Entwicklungsdeterminante beigemessen wird, liefert allerdings die empirische Forschung bislang wenig Hinweise, die in konkrete regionalpolitische Maßnahmen umzusetzen wären. Es wurde grundsätzlich von den meisten Referenten und Teilnehmern betont, daß auch bei einer stärkeren Hinwendung zu einer wachstumsorientierten Raumentwicklungspolitik die strukturschwachen peripheren Räume nicht ihrem Schicksal überlassen werden dürften. Die Zentren müssten Verantwortung für die schwächere Peripherie übernehmen, den schwachen Regionen sollte Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden, und ein Überdenken der Daseinsvorsorge in Räumen mit starkem Bevölkerungsrückgang wird unvermeidlich sein.
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